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  • Privat-Import in die Schweiz

    Alles Wissenswerte zum privaten Import von Motorrädern Rufen Sie uns an 0900 774 828 (CHF 2.25/Minute)
  • Dieses Merkblatt betrifft den Privat-Import eines gebrauchten Motorrades oder Rollers der Marke PIAGGIO, VESPA, GILERA, APRILIA oder MOTO GUZZI in die Schweiz.

    Sie haben zum Beispiel im Ausland eine alte Vespa entdeckt und möchten diese in die Schweiz einführen und in Verkehr setzen? Wir empfehlen Ihnen, vor der Einfuhr einige Punkte genau zu klären.

  • Häufige Fragen

    • WELCHE IMPORTKATEGORIEN GIBT ES?  
    • Die schweizerischen Einfuhrbestimmungen unterscheiden zwischen Privatimport und Übersiedlungsgut oder Erbschaften. Wir empfehlen Ihnen, vor der Einfuhr abzuklären, in welche Kategorie Ihr Import fällt.

      • Bei Privatimporten: Websites der kantonalen Strassenverkehrsämter (STVA)
      • Bei Übersiedlungsgut oder Erbschaften: Zollbehörden, für Übersiedlungsgut oder Erbschaften ist eine erleichterte Zulassung möglich.
    • EINFUHR - WELCHE DOKUMENTE WERDEN BENÖTIGT?  
    • Für die Einfuhr Ihres Fahrzeugs benötigen Sie folgende Dokumente:

      • Kaufbeleg
      • Fahrzeugpapiere
      • Allfälliger Nachweis für Übersiedlungsgut oder Erbschaft

      Beim Grenzübertritt stellt Ihnen das Zollamt nach Vorlage dieser Dokumente einen Prüfungsbericht (Formular 13.20 A) aus.

    • WIE LÄUFT DIE FAHREZEUG-ZULASSUNG AB?  
    • Für die Zulassung Ihres Fahrzeugs ist das kantonale Strassenverkehrsamt (STVA) zuständig. Sie können einen Vorführtermin beantragen, wenn das Fahrzeug technisch in Ordnung ist und Sie folgende Dokumente vorweisen können:

      • Prüfungsbericht Form. 13.20 A mit Zollstempel
      • Fahrzeugausweis oder Betriebserlaubnis.

      Hinweis: bei fehlenden Fahrzeugpapieren wird ggf. eine Bestätigung der lokalen Behörde betreffend Hinterlegung des Nummernschildes verlangt.

      • Übereinstimmungserklärung des Importeurs mit dem schweizerischen Typenschein

      Die Entscheidung über die Zulassung liegt in jedem Fall beim Strassenverkehrsamt. Die Zulassung kann von uns nicht garantiert werden. Bei einer Ablehnung durch das Strassenverkehrsamt erfolgt keine Rückerstattung unserer Aufwände.

    • WIE BEKOMME ICH EINE ÜBEREINSTIMMUNGSERKLÄRUNG?  
    • Als Generalimporteur ist die OFRAG Vertriebsgesellschaft berechtigt, die Übereinstimmungserklärungen für die Fahrzeuge der Marken PIAGGIO, VESPA, GILERA, APRILIA und MOTO GUZZI, die privat in die Schweiz eingeführt werden, auszustellen. 

      Wünschen Sie eine Übereinstimmungserklärung für Ihr Fahrzeug, bitten wir Sie um folgende Angaben und Dokumente:

      Kopien Fahrzeugdokumente
      Bei fehlenden oder mangelhaften Fahrzeugdokumenten benötigen wir die Rahmen- und Motornummer, Angaben zur montierten Bereifung sowie diverse Fotos des Fahrzeugs (Gesamtansicht und Detailaufnahmen).
      Diese Angaben müssen über nach nachfolgende Formular eingereicht werden. Für allfällige Rückfragen steht Ihnen die *kostenpflichtige Telefonnummer 0900 774 828 zur Verfügung. *CHF 2.25 pro Minute

      Sind die Voraussetzungen für die Inverkehrssetzung in der Schweiz erfüllt, erhalten Sie innert nützlicher Frist eine schriftliche Mitteilung von uns. Die Übereinstimmungserklärung für Ihr Fahrzeug werden wir Ihnen anschliessend gegen Vorauszahlung zustellen.

    • WIE BEKOMME ICH EINE COC (Certificate of Conformity)?  
    • Anfragen zur Bestellung des Komformitätszertifikat (COC) für Fahrzeuge aus der Schweiz (Import durch Ofrag) sind ab dem Jahrgang 2018 unter Vorbehalt erhältlich.

      Für Fahrzeuge die ab Jahrgang 2017 und älter, sowie Fahrzeuge aus dem Ausland wenden Sie sich bitte beim Hersteller: https://service.piaggiogroup.com/Vintage/msgsosp.htm.

    • KANN ICH MOFAS IMPORTIEREN?  
    • Mofas die aus dem Ausland importiert werden, können in der Schweiz nicht zugelassen werden. Im Ausland galten andere Normen, die in der Schweiz nicht konform sind.

    • WIE KANN ICH BEIM FAHRZEUG EINE KATEGORIEÄNDERUNG VORNEHEN?  
    • Kategorieänderungen von:

      • 11 Kw auf Offen und umgekehrt
      • 25Kw /35Kw auf offen und umgekehrt
      • 45 Km/h auf offen und umgekehrt

      Sämtliche Bestätigungen, Auskünfte und Ausführungen werden ausschliesslich nur über den Fachhandel betrieben.

    • MIT WELCHEN KOSTEN MUSS ICH RECHNEN?  
    • Übereinstimmungserklärung CHF 479.00
      Anfertigung Herstellerschild CHF   88.00
      Konformitätszertifikate (nur für Export)    CHF 479.00
      Gebühren Zollbehörden    direkt abzuklären
      Gebühren kantonales Strassenverkehrsamt direkt abzuklären
      Gebühren für ein vom Strassenverkehrsamt allfällig gefordertes Echtheitszertifikat (FIVA Card, siehe http://fsva.ch/de/fiva-id-karte ) direkt abzuklären
      Kosten für eine allfällige technische Instandstellung direkt abzuklären
    • WAS IST BEIM EXPORT ZU BERÜCKSICHTIGEN?  
      • Wenn Sie bei Ihrem Wegzug ins Ausland Ihr Fahrzeug mitnehmen möchten, benötigen Sie für die Wiedereinlösung in den meisten Ländern einen Nachweis.
      • Für Fahrzeuge mit europäischer Gesamtgenehmigung ab Baujahr 2000 können wir vom Hersteller ein Konformitätszertifikat anfordern (COC). Die Gebühren finden Sie oben.
      • Für Fahrzeuge vor Baujahr 2000, für die es nur nationale Genehmigungen gibt, empfehlen wir Ihnen, bei den Behörden Ihres neuen Domizils Vorabklärungen zu treffen.
    • WO FINDE ICH DIE NUMMERN FÜR FAHRGESTELL / AUSPUFF / MOTOR?  
    • Die Fahrgestellnummer sowie die Typen etc. finden Sie im Fahrzeugausweis, ansonsten können Ihnen die folgenden Beispielfotos vielleicht weiterhelfen

  • Allgemeine Infos


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