Deutsch-israelische Jugendbegegnung in Israel 2024
Die Anmeldung umfasst 4 Vorbereitungstage, einen Elternabend, eine Nachbereitung und eine Jugendbegegnung zwischen den Partnerkreisen Siegen-Wittgenstein und Emek Hefer/Israel in Israel vom 20.03.-02.04.2024
Der Teilnahmebetrag für die Maßnahme beträgt 500 €
Mit der Anmeldebestätigung durch den KJR ist eine Anzahlung von 50 € auf folgendes Konto zu leisten: Kreisjugendring Siegen-Wittgenstein IBAN DE08 4605 0001 0001 2593 08 bei der Sparkasse Siegen Verwendungszweck: "Name des Teilnehmers + KJR Israel 24 Anzahlung"
Der Restbetrag muss sechs Wochen vor Beginn der ersten Reise auf unser Konto (IBAN DE08 4605 0001 0001 2593 08 bei der Sparkasse Siegen) eingezahlt sein. Verwendungszweck: Name des Teilnehmers + KJR Israel 24 Restbetrag. Im Reisepreis sind erhebliche, zu erwartende Zuschüsse enthalten. Falls Zuschüsse ausfallen, kann sich der Reisepreis um bis zu 20% erhöhen.
Versicherung
Für die Maßnahme in Deutschland wird eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Keine Haftung wird übernommen bei Schäden, Verlusten oder Unfällen, die auf vorsätzliches Verhalten, z.B. die Nichtbeachtung der Anweisung der Leitung, zurückzuführen sind. Für die Zeit in Israel wird zusätzlich noch eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen. Die Gäste aus dem Partnerkreis Emek Hefer sind ebenfalls versichert.
Verstöße
Bei unseren Maßnahmen handelt es sich um eine Gruppenveranstaltung, für die bestimmte Regeln gelten. Daher sind die Anordnungen der Leitung zu befolgen. Bei groben Verstößen sind wir berechtigt, den/ die jeweilige/n Teilnehmer/in auf Kosten der Erziehungsberechtigten bzw. auf eigene Kosten nach Hause zu schicken. Eine Erstattung des Reisepreises kann in diesem Fall nicht erfolgen.
Höhere Gewalt
Kann die Reise aufgrund nicht vorhersehbarer höherer Gewalt nur beeinträchtigt stattfinden, so ist der/ die Teilnehmer/in als auch der Veranstalter berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Der Reisepreis wird in diesem Fall erstattet, für erbrachte Leistungen können jedoch angemessene Entschädigungen verlangt werden.
Rücktritt
Ein Rücktritt von der Reise muss schriftlich erklärt werden. In diesem Fall können wir als Entschädigung den Reisepreis unter Abzug unserer ersparten Aufwendungen verlangen. Können wir den frei gewordenen Platz anderweitig belegen, so stellen wir nur die uns tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung. Der Teilnehmer kann von der Reise zurücktreten (schriftlich), wenn eine wesentliche Reiseleistung nicht erbracht wird.
Leistungen
Die Leistungen der Reise sind in der Anmeldung beschrieben. Für Leistungen, die durch externe Kooperationspartner/innen erbracht werden, können wir keine Haftung übernehmen. Änderungen von Leistungen, die den Grundcharakter der Reise nicht verändern, sind zulässig.
Mängel
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so muss der Mangel während der Reise der Reiseleitung angezeigt werden, um Ansprüche geltend zu machen. Zur Abhilfeleistung ist uns eine angemessene Frist einzuräumen.
Reiseabsage
Die Maßnahme findet nicht statt, wenn durch höhere Gewalt oder gefährdende Situationen eine Einreise nach Israel oder Deutschland nicht möglich ist. Die Gefährdungseinschätzung erfolgt mit den israelischen Partnern und dem Kreis Siegen-Wittgenstein. Ebenso führt eine Reisewarnung des auswärtigen Amtes zur Absage der Reise. Falls sonstige Gefährdungslagen (z.B. Pandemie etc.) auftreten, wird die Situation mit Fachpersonal und Experten bewertet und kann ggf. ebenfalls zur Reiseabsage oder zur Verschiebung führen.
Corona-Pandemie
Falls Einreise/Ausreise von jedweger Seite nicht möglich sein sollte, versuchen wir flexibel auf die jeweilige Lage zu reagieren. Dies bedeutet, dass es sein kann, dass wir besondere Hygienekonzepte umsetzen, denen Folge geleistet werden muss, oder dass wir Zeiträume und Reisen verschieben oder gar ganz absagen müssen. Falls es zu einer Verschiebeung bzw. Absage kommen sollte, erhalten sie den jeweiligen Teilbetrag zurück, falls sie dann nicht an der Maßnahme teilhaben können.
Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennt der Unterzeichner/in die Teilnahmebedingungen uneingeschränkt an