Am heutigen Tage wurden vom Auftraggeber die mit dem Vertrag vereinbarten Leistungen abgenommen. Der Auftraggeber bestätigt, dass die erbrachten Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß ausgeführt worden sind, dass der Vertragsgegenstand rechtlich unbedenklich ist und erklärt die Abnahme im Sinne des § 640 BGB.