Mietbestimmungen
Die folgenden Bestimmungen sind Bestandteil des Mietvertrages.
Durch das Bestätigen der Mietbestimmungen im Anmeldeformular verpflichten sich die Mietenden diese Bestimmungen einzuhalten.
Benutzungsreglement für die Tipi-Grillstelle und den Spielplatz Lochbachstrasse 15
Die Tipi-Grillstelle befindet sich in der politischen Gemeinde Burgdorf. Die Grillstelle ist Eigentum des Quartiervereins Burgdorf-Süd und wird durch diesen verwaltet und gepflegt.
Nutzung
Die Tipi-Grillstelle und ihre Umgebung stehen dem Mieter während der vereinbarten Zeit zur Verfügung. Der Spielplatz darf mitbenutzt werden. Strom, Beleuchtung sowie Brennholz für den normalen Gebrauch sind im Mietpreis inbegriffen. Wasser kann beim Brunnen bei der Zufahrt genommen werden. Die öffentliche WC Anlage der Stadt ist mit WC-Papier, ohne Seife und ohne Handtücher verfügbar und muss in sauberem Zustand hinterlassen werden. Zum Tipi gehören die 4 Tische vor der Eingangstür. Alle anderen Tische und der Aussengrill gehören dem FC-Blau/Weiss Oberburg und dürfen nur in gegenseitiger Absprache genutzt werden. Die Goals des FC - Blau/Weiss dürfen (falls keine Spiele stattfinden) genutzt, aber nicht verschoben werden.
Übergabe
Die Tipi-Grillstelle wird von einem Hüttenwart-Team betreut. Der diensthabende Hüttenwart erwartet die Mieter zur vereinbarten Zeit für die Übergabe.
Reinigung
Das Tipi und seine Umgebung werden in sauberem Zustand übergeben und sind von den Mietern ebenso sauber zu hinterlassen. Abfall ist von den Mietern selbst zu entsorgen. Essensreste und Frittieröl etc. dürfen keinesfalls im Brunnen, im WC oder im Wald entsorgt werden.
Achtung: Asche aus den Feuerstellen darf nicht in den Mülltonnen entsorgt werden, die Asche wird vom Hüttenwart jeweils am nächsten Tag entsorgt. Feuer runterbrennen lassen, nicht mit Wasser löschen!
Beschädigungen
Allfällige Beschädigungen oder Materialverluste sind dem Betreuer zu melden und werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Zufahrt mit Motorfahrzeugen
Die Zufahrt zur Tipi-Grillstelle ist verboten, ausgenommen ist die Anlieferung. Motorfahrzeuge können auf dem Parkplatz der Firma Ypsomed AG neben der Firma Jenni Energietechnik AG abgestellt werden.
Anwohner & Nachtruhe
Auf die Nachtruhe der Anwohner ist Rücksicht zu nehmen, ab 22.00Uhr den Lärmpegel reduzieren, besonders bei Musikdarbietungen (keine Verstärkeranlagen) und bei der Wegfahrt. Der Gebrauch von Feuerwerk und Knallkörpern jeglicher Art ist verboten, siehe Verordnung der Gemeinde Burgdorf, sowie aufgrund der Waldbrandgefahr.
Stornierung
Bei einer Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Mietbetrages verrechnet.
Haftung
Die Benützung der Tipi-Grillstelle und des Spielplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Gemeinde und Quartierverein lehnen jegliche Haftung bei Unfällen ab.