Pauschaler Höchstbetrag
Der Arbeitgeber erstattet dem Mitarbeiter die Aufwendungen, die diesem durch die betriebliche Nutzung seines privaten Telefons (Handy oder Festnetztelefon) entstehen in Höhe von 20 % des Rechnungsbetrags, höchstens jedoch 20 Euro brutto pro Monat.
Bei einer nur prozentualer Erstattung wird der Mitarbeiter die monatliche Rechnung jeweils innerhalb von längstenfalls 30 Tagen nach Zugang der Rechnung dem Arbeitgeber zur Erstattung der (anteiligen) Kosten vorlegen.
Der Mitarbeiter versichert, dass ihm Aufwendungen für die laufende Nutzung seines Telefons (Handy oder Festnetztelefon) in Höhe von durchschnittlich