Telefonkostenerstattung durch Arbeitgeber Logo
  • Handy/Telefonkostenerstattung des Arbeitgebers

    LobuNOW
  • In Ergänzung des zwischen den o.g. Parteien bestehenden Arbeitsvertrag wird folgendes Vereinbart:

  • Pauschaler Höchstbetrag

    Der Arbeitgeber erstattet dem Mitarbeiter die Aufwendungen, die diesem durch die betriebliche Nutzung seines privaten Telefons (Handy oder Festnetztelefon) entstehen in Höhe von 20 % des Rechnungsbetrags, höchstens jedoch 20 Euro brutto pro Monat.

    Bei einer nur prozentualer Erstattung wird der Mitarbeiter die monatliche Rechnung jeweils innerhalb von längstenfalls 30 Tagen nach Zugang der Rechnung dem Arbeitgeber zur Erstattung der (anteiligen) Kosten vorlegen.

    Der Mitarbeiter versichert, dass ihm Aufwendungen für die laufende Nutzung seines Telefons (Handy oder Festnetztelefon) in Höhe von durchschnittlich

     

  • entstehen. Der Mitarbeiter verpflichtet sich, dem Arbeitgeber unverzüglich Anzeige zu erstatten, wenn diese Aufwendungen den angegebenen Betrag unterschreiten.

    Beide Parteien gehen davon aus, dass die Erstattung der Kosten derzeit auf Seiten des Arbeitnehmers nicht zu versteuern ist und hierauf auch keine
    Sozialversicherungsabgaben zu leisten sind.

  • Übernahme der tatsächlich betrieblich veranlassten Kosten

    Der Arbeitgeber erstattet dem Mitarbeiter die tatsächlichen Aufwendungen,
    die diesem durch die betrieblich veranlasste Nutzung seiner privaten
    Telekommunikationsgeräte (Telefon, Handy) entstehen, dies nach Vorlage einer
    Auslagenabrechnung (z. B. in Form von Einzelverbindungsnachweisen).

    Beide Parteien gehen davon aus, dass die Erstattungen nicht zu versteuern sind und hierauf auch keine Sozialversicherungsabgaben zu leisten sind.

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