und
der Steuerkanzlei Aichach, Volker Pösselt
- nachstehend „Kanzlei“ genannt -
Präambel
(1) Die Kanzlei erstellt für den Mandanten auf der Grundlage der von diesem gelieferten Unterlagen und Angaben dessen Jahresabschluss ohne/mit Bescheinigung und Erstellungsbericht. Sie bedient sich hierbei der Programme der DATEV eG in Nürnberg. Der Umfang der Leistungen der Kanzlei ergibt sich aus dem Vertrag zwischen Kanzlei und Mandant über die Erstellung des Jahresabschlusses.
(2) Der Jahresabschluss und die gegebenenfalls dazugehörige Vollständigkeitserklärung werden durch den Mandanten in ihrer jeweils endgültigen Form unterzeichnet.
(3) Der Mandant wünscht, dass das unter Ziff. 2 genannte Kreditinstitut bestimmte Abschlussunterlagen und -daten von der Kanzlei im Auftrag des Mandanten über das DATEV-Rechenzentrum auf elektronischem Weg (Verfahren Digitaler Finanzbericht) erhalten soll.
(4) Vor der elektronischen Übermittlung der in Abs. 3 genannten Abschlussunterlagen und -daten muss das Einverständnis des Mandanten vorliegen.
Mandant und Kanzlei kommen daher wie folgt überein:
1. Konkretisierung der für die elektronische Übermittlung vorgesehenen Abschlussunterlagen und -daten
Die Kanzlei übermittelt im Auftrag des Mandanten folgende Unterlagen (bitte ankreuzen):