Hinweis:
Erwirbt der Arbeitnehmer das Dienstfahrrad z.B. Nach Ablauf der Leasingzeit, muss evtl. ein geldwerter Vorteil für einen entstandenen Preisvorteil abgerechnet werden. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall.
Bitte denken Sie an die umsatzsteuerlich korrekte Behandlung der laufenden Fahrrad-Gestellung. Die Gestellung ist umsatzsteuerpflichtig.