• Meldung von Personen im Unternehmen

    für nicht angemeldete Arbeitnehmer zum Zwecke der Berufsgenossenschaft
  • Häufig bewegen sich im Unternehmen Personen als Praktikant, Schüler, Aushilfe, Vertretung die (noch) nicht sozialversicherungsrechtlich gemeldet wurden. Wir empfehlen den Arbeitgebern uns die Namen der betroffenen Personen zu melden, damit wir der zuständigen Berufsgenossenschaft den Sachverhalt mitteilen können, um für die betroffenen Personen einen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz zu erreichen. 

    Diese Meldung ersetzt keine "Sofortmeldung"!

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