Liebe Patientin, lieber Patient,
wir bieten Ihnen hiermit die Möglichkeit, bei uns für Ihre Dauermedikamente Folgeverordnungen anzufordern.
Die Versicherten-Karte (eGK) muss allerdings bereits in der Praxis für das aktuelle Quartal eingelesen worden sein.
Die mit rotem Stern * markierten Felder sind Pflichtfelder.