Steuererleichterung aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus Logo
  • Steuererleichterung aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus

  • 1. Zinslose Stundung 
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  • 2. Herabsetzung von Steuervorauszahlungen / des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen / Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
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  • 3. Vollstreckungsaufschub
  • 4. Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2020
  • Hinweis zu den entstehenden Steuerberatungsgebühren:

    Die Gebühren für diese Anträge sind nach Steuerberatervergütungsverordnung abhängig von der Höhe der herabgesetzten Vorauszahlungen bzw. Stundungsbeträgen. Wir werden lediglich die Mindestgebühr nach Steuerberatervergütungsverordnung hierfür berechnen.

  • lch versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben.
    (Hinweis: Unrichtige Angaben können strafrechtliche Folgen haben, vgl. Sanktionsvorschriften §§ 370 und 378 der Abgabenordnung)

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