Hinweis zu den entstehenden Steuerberatungsgebühren:
Die Gebühren für diese Anträge sind nach Steuerberatervergütungsverordnung abhängig von der Höhe der herabgesetzten Vorauszahlungen bzw. Stundungsbeträgen. Wir werden lediglich die Mindestgebühr nach Steuerberatervergütungsverordnung hierfür berechnen.