• Corona-Prämie an Mitarbeiter

    LobuNOW
  • hiermit beauftrage ich das Lohnteam der Steuerkanzlei Aichach, die nachfolgenden Sonderzahlungen an meine Mitarbeiter zur Auszahlung zu bringen.

    Die Sonderzahlung ist einmalig in der Zeit vom 01.03.2020 bis 30.06.2021 bis zu einem Gesamtbetrag von 1.500 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei. Dies gilt auch für auf 450 Euro-Basis Beschäftigte (Minijobs).

    Die Prämie ist nicht auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt.

  • Hinweis an den/die o.g. Mitarbeiter:
    Die Gewährung der einmaligen Zahlung aufgrund der Corona-Krise erfolgt durch den o.g. Arbeitgeber freiwillig als sonstige Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Die Zahlung soll die zusätzlichen Bealstungen unserer Mitarbeiter aufgrund der Corona Krise abmildern. Ein Rechtsanspruch auf die wiederholte Gewährung einer solchen freiwilligen Zahlung für die Zukunft entsteht nicht, auch nicht nach mehrmaliger vorbehaltloser Zahlung. Diese Zahlung erfolgt aufgrund einer durch den Arbeitgeber jeweils gesondert zu treffenden Entscheidung. Eine Steuerfreiheit ist in R 3.11 Abs. 2 LStR in Verbindung mit dem BMF-Schreiben vom 09.04.2020 begründet.

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