hiermit beauftrage ich das Lohnteam der Steuerkanzlei Aichach, die nachfolgenden Sonderzahlungen an meine Mitarbeiter zur Auszahlung zu bringen.
Die Sonderzahlung ist einmalig in der Zeit vom 01.03.2020 bis 30.06.2021 bis zu einem Gesamtbetrag von 1.500 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei. Dies gilt auch für auf 450 Euro-Basis Beschäftigte (Minijobs).
Die Prämie ist nicht auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt.