• Auftrag: Kurzarbeitergeld

    LobuNow - Steuerkanzlei Aichach
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  • Leistungsumfang

  • Die Parteien sind sich darüber einig, dass Gegenstand des Auftrags im Rahmen des Ausfüllens und der Einreichung der Anträge nach Nr. 2 und Nr. 3 lediglich eine Übertragung der Berechnungen des Auftragnehmers aus der Tätigkeit nach Nr. 1 sowie eine Übertragung der übrigen Daten aus der Lohnbuchhaltung und der sonstigen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Angaben in die jeweiligen Antragsformulare ist.

    Ausdrücklich nicht Gegenstand der Beauftragung des Auftragnehmers ist die rechtliche Beratung über die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für das Einführen von Kurzarbeit im Betrieb des Auftraggebers und die Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld sowie die rechtliche Prüfung dieser Voraussetzungen. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er derartige Rechtsfragen vorab selbst bzw. durch einen spezialisierten Rechtsanwalt klären muss. Der Auftragnehmer ist ausdrücklich nicht berechtigt, die diesbezüglichen Angaben des Auftraggebers ungeprüft in die Antragsformulare nach Nr. 2 und Nr. 3 zu übernehmen.

  • Gebührenvereinbarung

  • Diese Mandatsvereinbarung umfasst die auf der vorangehenden Seite beschriebenen Dienstleistungen.

    Die nachfolgend vereinbarte Honorierung wird gem. § 4 StBVV anstelle der Vergütung nach der StBVV oder den gesetzlichen Vorschriften über den Auslagenersatz getroffen. Sofern Aufträge außerhalb dieser Vereinbarung an die Kanzlei erteilt werden sollen, geschieht dies ebenfalls auf Basis der vorliegenden Übersicht und stellt somit entweder eine fallweise oder eine dauerhafte Ergänzung dieser Mandatsvereinbarung dar. 

    Zur vereinbarten Vergütung fällt zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer an. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten. Die Vergütung ist ohne Abzug nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

    Es besteht Einverständnis darüber dass die Rechnungsstellung in Textform gem. § 9 Abs. 1 StBVV erstellt werden darf.

  • Gebühr für die oben genannten Tätigkeiten: 

    • 50%iger Zuschlag zur Gebühr für die Lohnabrechnung je Mitarbeiter und Monat
    • Bei einem erhöhten Aufwand behalten wir uns vor, einen Mindestzuschlag anzuwenden
  • Der Steuerberatervertrag, die Auftragserteilung und die Vergütungsvereinbarung wird für die monatliche Lohnabrechnung geschlossen.

    Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die vereinbarten Gebühren die gesetzlichen evtl. unter- oder überschreiten können.

    Der Auftraggeber erkennt zudem unsere Allgemeinen Auftragsbedingungen samt Haftungsbegrenzung hiermit ausdrücklich an.

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