nachstehend „Lizenznehmer“ genannt.
Gegenstand
Die Bundesverband Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands Services GmbH, nachstehend „Lizenzgeber“ genannt, räumt dem Lizenznehmer die folgenden widerruflichen Rechte gegen ein monatliches Entgelt ein:
Dem Lizenznehmer wird vom Lizenzgeber gemäß den Vorgaben des Lizenzgebers die Nutzung des digitalen Hygienemanagements „Deutsches Hygiene Siegel“ eingeräumt. Der Lizenznehmer verwendet im Zusammenhang mit den vorherigen Rechten das Hygienemanagementsystem ausschließlich in dem oben genannten Betrieb. Der Lizenznehmer darf im digitalen Bereich die Marken und Logos verwenden, die ihm von dem Lizenzgeber zur Verfügung gestellt werden. Der Lizenznehmer darf das digitale Hygienemanagementsystem als Nachweis gegenüber öffentlichen Einrichtungen und Behörden verwenden.Der Lizenznehmer versichert, diesen Vertrag als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu schließen.
Beginn/Dauer/Ende
Die Nutzungserlaubnis beginnt mit dem Tag der Unterschrift des Lizenzvertrages. Die Dauer des Lizenzvertrages beläuft sich auf eine Laufzeit von 36 Monaten ab Beginn der Nutzungserlaubnis. Der Lizenzvertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate wenn der Lizenzvertrag nicht mindestens 4 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Beendigung der Verwendung
Mit Beendigung des Lizenzvertrages ist der Lizenznehmer verpflichtet, alle vom Lizenzgeber erhaltenen Vorlagen/Checklisten und Organisationsmittel zum Hygienemanagement zurückzugeben bzw. zu löschen, deinstallieren und nicht mehr zu verwenden.
Ordentliche Kündigung / Ersatzstellung
Für die Dauer von 36 Monaten ist der Lizenzvertrag nicht kündbar. Der Lizenzvertrag kann mit einer Frist von vier Monaten vor Ablauf des Lizenzvertrages schriftlich gegen Empfangsbekenntnis gekündigt werden. Für den Fall, dass das digitale Hygienemanagementsystem aus technischen Gründen gestört ist oder kurzfristig durch Wartungsarbeiten ausfällt ist eine Kündigung nicht möglich
Lizenzgebühr / Fälligkeit / Verzug
Der Lizenznehmer zahlt an die Lizenzgeber eine monatlich wiederkehrende Lizenzgebühr in Höhe von € 35,00 zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer (zurzeit 19%). Die Zahlung ist zum 03. Werktag eines Monats fällig, danach tritt Zahlungsverzug ein. Die Lizenzgebühr wird mittels SEPA Lastschriftverfahren vom Lizenzgeber mit der Gläubiger ID : DE83ZZZ00002201442, jeweils in den ersten drei Werktagen vom benannten Konto des Lizenznehmers eingezogen.
Für den Fall, das die Lizenzgebühr nicht pünktlich gezahlt wird, ist der Lizenzgeber berechtigt den Lizenznehmer vom digitalen Hygienemanagementsystem vorübergehend -bis zur vollständigen Zahlung der geschuldeten Lizenzgebühr - auszuschließen. Dieser vorübergehende Ausschluss aufgrund Zahlungsverzuges berechtigt den Lizenznehmer nicht zur Kündigung dieses Vertrages.
Mit dem Absenden dieses Onlineformulars stimme ich dem Vertragsschluss zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer (ich) ausdrücklich zu.
Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform.
Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein oder nichtig werden, werden sie durch Bestimmungen ersetzt, welche dem gültigen Sinn der ursprünglichen Bestimmung gleichkommt.