Erklärung des Arbeitnehmers:
Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben der Wahrheit entsprechen.
Über die gesetzlich notwendige Mitführung und Vorlagepflicht meiner Ausweispapiere (siehe Anlage) während der Beschäftigung bin ich hingewiesen worden.
Hinweis für den Arbeitnehmer:
Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren (Gemäß § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes). Bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen sind die in den oben genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätigen Personen verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen.