Lieber Gast,
wir freuen uns sehr, Sie bei uns zu begrüßen.
Um die Nachverfolgung von Infektionen zu ermöglichen, müssen wir bei Bewirtung in geschlossenen Räumen als Betriebsinhaber nach § 4 der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen Daten unserer Gäste erfassen. Selbstverständlich achten wir hierbei auf den Schutz Ihrer Daten. Details dazu finden Sie auf dem beigefügten Informationsblatt.
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.