nachstehend „Lizenznehmer“ genannt.
Gegenstand
Die Lizenzgeberin räumt dem Lizenznehmer die folgenden widerruflichen Rechte gegen ein monatliches Entgelt ein:
Der Lizenznehmer darf sich als beauty complete – Die Faltenmeister – Partnerstore in Wort und Bild nach Vorgabe der Lizenzgeberin gegenüber Endkunden ausgeben/darstellen. Der Lizenznehmer darf den patentrechtlich geschützten Berufstitel „Plasmologe“ oder „Plasmologin“ gemäß der Vorgabe der Lizenzgeberin nutzen und verwenden. Der Lizenznehmer verwendet im Zusammenhang mit den vorherigen Rechten ausschließlich die von der Lizenzgeberin kostenfrei zur Verfügung gestellten PlasmaPen Geräte (zur Zeit Helios9000) sowie die dazugehörigen, gegen Entgelt erhältlichen, Original-Nadeln. Der Lizenznehmer darf Werbematerial für seinen Auftritt im Markt ausschließlich bei der Lizenzgeberin gegen Entgelt bestellen. Dies dient dazu, ein einheitliches Bild zu vermitteln. Der Lizenznehmer darf im digitalen Bereich die Marken und Logos verwenden, die ihm von der Lizenzgeberin zur Verfügung gestellt werden.
Beginn/Dauer/Ende
Die Nutzungserlaubnis beginnt mit dem Tag der Unterschrift des Lizenzvertrages. Die Dauer des Lizenzvertrages beläuft sich auf eine Laufzeit von 24 Monaten ab Beginn der Nutzungserlaubnis. Der Lizenzvertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate wenn der Lizenzvertrag nicht mindestens 4 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Rückgabe / Risiko
Mit Beendigung des Lizenzvertrages ist der Lizenznehmer verpflichtet, alle von der Lizenzgeberin erhaltenen PlasmaPen Geräte im ordentlichen Zustand zurückzugeben. Die nutzungsbedingte Abnutzung wird hier berücksichtigt. Für das Abhandenkommen der PlasmaPen Geräte haftet der Lizenznehmer in vollem Umfang. Das gegen Entgelt zur Verfügung gestellte Werbematerial (Schilder, etc.) wird ebenfalls an die Lizenzgeberin zurückgegeben.
Ordentliche Kündigung / Ersatzstellung
Für die Dauer von 24 Monaten ist der Lizenzsvertrag nicht kündbar. Für den Fall, dass die kostenfrei zur Verfügung gestellten PlasmaPen Geräte defekt sind oder werden, erhält der Lizenznehmer eine Ersatzstellung nach Vorgabe der Lizenzgeberin durch die Lizenzgeberin. Der Lizenzvertrag kann mit einer Frist von vier Monaten vor Ablauf des Lizenzsvertrages schriftlich gegen Empfangsbekenntnis gekündigt werden.
Lizenzgebühr
Der Lizenznehmer zahlt an die Lizenzgeberin eine monatlich wiederkehrende Lizenzgebühr in Höhe von € 75,00 zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer (zur Zeit 19% gesamt Zahlbetrag im Monat € 89,25). Die Lizenzgebühr wird mittels SEPA Lastschriftverfahren von der Lizenzgeberin jeweils in den ersten drei Werktagen vom benannten Konto des Lizenznehmers eingezogen.
Risiko
Der Lizenznehmer trägt das vollständige Risiko für das Abhandenkommen oder die Beschädigung der überlassenen PlasmaPen Geräte gegenüber der Lizenzgeberin. Der Lizenznehmer leistet vollständigen Ersatz in Geld an die Lizenzgeberin.
Sicherheitsleistung
Der Lizenznehmer leistet eine Sicherheitsleistung in Höhe von zwei monatlichen Lizenzgebühren zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese kann mit den letzten beiden Lizenzzahlungen zum Ablauf des Lizenzvertrages verrechnet werden.
Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Form.
Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein oder nichtig werden, werden sie durch Bestimmungen ersetzt, welche dem gültigen Sinn der ursprünglichen Bestimmungen gleich kommen.
Ort und Datum: