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  • Auftragserteilung Jahresabschluss und Deklaration

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  • Leistungsumfang



  • Gebührenvereinbarung

  • Diese Mandatsvereinbarung umfasst die auf den vorangehenden Seiten ausgewählten Dienstleistungen.

    Die nachfolgend vereinbarte Honorierung wird gem. § 4 StBVV anstelle der Vergütung nach der StBVV oder den gesetzlichen Vorschriften über den Auslagenersatz getroffen. Sofern Aufträge außerhalb dieser Vereinbarung an die Kanzlei erteilt werden sollen, geschieht dies ebenfalls auf Basis der vorliegenden Übersicht und stellt somit entweder eine fallweise oder eine dauerhafte Ergänzung dieser Mandatsvereinbarung dar. 

    Zur vereinbarten Vergütung fällt zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer an. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten. Die Vergütung ist ohne Abzug nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

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  • Der Steuerberatervertrag, die Auftragserteilung und die Vergütungsvereinbarung wird für mindestens 12 Monate geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn dieser nicht drei Monate vor Ablauf eines Jahres gekündigt wird. Davon unberührt bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund.

    Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die vereinbarten Gebühren die gesetzlichen evtl. unter- oder überschreiten können.

    Der Auftraggeber erkennt zudem unsere Allgemeinen Auftragsbedingungen samt Haftungsbegrenzung hiermit ausdrücklich an.

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