Der Steuerberatervertrag, die Auftragserteilung und die Vergütungsvereinbarung wird für mindestens 12 Monate geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn dieser nicht drei Monate vor Ablauf eines Jahres gekündigt wird. Davon unberührt bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund.
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die vereinbarten Gebühren die gesetzlichen evtl. unter- oder überschreiten können.
Der Auftraggeber erkennt zudem unsere Allgemeinen Auftragsbedingungen samt Haftungsbegrenzung hiermit ausdrücklich an.