Auftrag Finanzbuchhaltung Logo
  • Auftragserteilung Finanzbuchhaltung


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  • Auftragsabwicklung



  • Leistungsumfang

  • Unsere Dienstleistungen zum Rechnungswesen umfassen grundsätzlich: Das Prüfen der vom Mandanten eingereichten Belege, das Buchen aller Geschäftsvorfälle (Belege, Kontoauszüge, Kasse usw.) sowie der Anlagegüter, das Prüfen der Buchungen auf Plausibilität und Korrektheit der Buchungssachverhalte sowie die Information zu gesetzlichen Änderungen.

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  • Gebührenvereinbarung

  • Diese Mandatsvereinbarung umfasst die auf den vorangehenden Seiten ausgewählten Dienstleistungen, Informationen / Auswertungen für den Mandanten, inkl. der Wege der Bereitstellung und des Rhythmus sowie Informations-/ Datenflüsse zur Kanzlei.

    Die nachfolgend vereinbarte Honorierung wird gem. § 4 StBVV anstelle der Vergütung nach der StBVV oder den gesetzlichen Vorschriften über den Auslagenersatz getroffen. Sofern Aufträge außerhalb dieser Vereinbarung an die Kanzlei erteilt werden sollen, geschieht dies ebenfalls auf Basis der vorliegenden Übersicht und stellt somit entweder eine fallweise oder eine dauerhafte Ergänzung dieser Mandatsvereinbarung dar. 

    Zur vereinbarten Vergütung fällt zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer an. Die Abrechnung erfolgt monatlich, quartalsweise oder nach Abschluss der Arbeiten. Die Vergütung ist ohne Abzug nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

  • Die Vergütungsvereinbarung ist jederzeit kündbar. Sie gilt rückwirkend und umfasst auch bereits erbrachte Leistungen, soweit diese noch nicht abgerechnet wurden. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die vereinbarten Gebühren die gesetzlichen evtl. unter- oder überschreiten können.

    Der Auftraggeber erkennt zudem unsere Allgemeinen Auftragsbedingungen samt Haftungsbegrenzung hiermit ausdrücklich an.

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  • von der Steuerkanzlei Markus Schmetz auszufüllen:

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