Der Dienst oder das Ehrenamt müssen in einem fachlich einschlägigen Bereich (medizinisches Feld) absolviert worden sein, also ein Dienst z.B. im Krankenhaus auf Station oder ein Ehrenamt im Rettungsdienst beim DRK. Dies gilt gleichermassen für die Zahn- und Humanmedizin.
Die Nachweisfrist für den Dienst / das Ehrenamt sind die folgenden:
Wintersemester = 15. Juli des Jahres
Sommersemester = 15. Januar des Jahres