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  • Antrag Fahrradförderung

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  • Informationen zum Datenschutz:
    Alle datenschutzrechtlich relevanten Informationen, wie insbesondere Verarbeitung, Speicherung und allfällige Veröffentlichung der von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten als betroffene Person einer Datenverarbeitung, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung für Förderungen unter www.feldkirch.at/datenschutz oder im Bürgerservice. Gerne können Sie bei Datenschutz-Fragen auch unsere Datenschutzbeauftragte kontaktieren (datenschutz@feldkirch.at).

  • Kenntnisnahme der Förderrichtlinie:
    Mit meiner Unterschrift erkläre ich, dass die im Förderantrag und in den Beilagen gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und bestätige gleichzeitig, dass ich die untenstehende Richtlinie zur Fahrradförderung sowie die allgemeine Förderrichtlinie der Stadt (abrufbar unter: www.feldkirch.at/foerderungsrichtlinie) zur Kenntnis genommen habe und vorbehaltlos anerkenne.

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  • Falls Sie den Antrag nicht online übermittlen, bitte diesen und die Rechnung an die Stadt Feldkirch, Bauamt, Schmiedgasse 1-3, 6800 Feldkirch senden oder eingescannt per E-Mail an bauamt@feldkirch.at übermitteln. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamts gerne zur Verfügung: T +43 5522 304 1444.

     

    Förderrichtlinie Fahrradförderung

    Die Stadt Feldkirch gewährt für folgende im Fachhandel ab 1.1.2023 gekauften Produkte eine Förderung:

    • Kinderanhänger: 50 Prozent des Kaufpreises, max. € 150,00 (Feldkircher Fachhandel); 25 Prozent des Kaufpreises, max. € 75,00 (Vorarlberger Fachhandel)
    • Lastenanhänger: 50 Prozent des Kaufpreises, max. € 100,00 (Feldkircher Fachhandel); 25 Prozent des Kaufpreises, max. € 50,00 (Vorarlberger Fachhandel)
    • (E-)Lastenfahrrad: € 300,00
    • Fahrrad-Trolley: 50 Prozent des Kaufpreises, max. € 100,00 (Feldkircher Fachhandel); 25 Prozent des Kaufpreises, max. € 50,00 (Vorarlberger Fachhandel)
    • Spezialfahrräder: in Ausnahmefällen, bis zu max. 10 Prozent des Kaufpreises.


    Dabei gelten folgende Voraussetzungen:

    • Der/Die Förderungswerber*in hat zum Zeitpunkt des Kaufes den Hauptwohnsitz in Feldkirch.
    • Der Kauf der Kinder- und Lastenanhänger sowie der Fahrrad-Trolleys muss bei einem ortsansässigen Betrieb erfolgen, welcher auch einen Service in Feldkirch anbietet. Erfolgt der Kauf bei einem nicht ortsansässigen, Vorarlberger Betrieb (welcher auch einen Service anbietet), da das gewünschte Modell im Feldkircher Fachhandel nachweislich nicht verfügbar ist, sind die genannten, reduzierten Prozent- bzw. Absolutbeiträge anzuwenden.
    • Der Kauf der (E)-Lastenfahrräder muss bei einem Vorarlberger Betrieb erfolgen, welcher auch einen Service anbietet.
    • Der Kauf der Spezialfahrräder muss bei einem Betrieb in Österreich erfolgen. Der Service des Gefährts hat bei einem namhaft zu machenden ortsansässigen Betrieb zu erfolgen.
    • Gefördert werden ausschließlich Neuankäufe.
    • Pro Haushalt werden jeweils einmalig ein Kinderanhänger und ein sonstiger Fahrradanhänger (Lastenanhänger oder Trolley) oder ein Lastenfahrrad gefördert. Eine erneute Antragstellung ist nach Ablauf einer 3-Jahres-Frist möglich.
    • Sämtliche Fördergegenstände dürfen ausschließlich von den im Haushalt lebenden Personen für eigene Zwecke genutzt werden.
    • Die Fahrrad-Trolley-Modelle müssen über eine Belastbarkeit von 50 kg verfügen und technisch derart ausgestattet sein bzw. angeboten werden, dass sie für die Anbringung an einem Fahrrad geeignet sind.
    • Lastenfahrräder müssen mit einem Pedalantrieb sowie einer fixen Transportfläche ausgestattet sein. Diese Transportfläche muss mindestens eine Zuladung von 80 kg aufnehmen können.
    • Alle geförderten Gefährte müssen den geltenden Gesetzen und Verordnungen entsprechen.

    Die Förderungsaktion gilt zunächst bis zum 31.12.2023.

    Der Antrag zur Fahrradförderung muss bis spätestens zu diesem Tag bei der Stadt Feldkirch eingelangt sein.

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