Hausordnung
Lieber Kunde, wir freuen uns, Sie im Schloss Aufhausen begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen einen erlebnisreichen und angenehmen Aufenthalt. Wir bitten Sie, die üblichen Regeln der gegenseitigen Rücksichtnahme, Vorsicht und Höflichkeit zu beachten. Um Missverständnisse zu vermeiden ist diese Hausordnung für Sie als unseren Kunden bzw. Veranstalter und Ihre Gäste, bzw. die von Ihnen beauftragten Dienstleister, während der Zeit Ihres Besuches bei uns, bzw. auf unserem Gelände bindend.
Aktuell: Corona
In diesen schwierigen Zeiten sollten Sie sich als verantwortungsbewusster Veranstalter des Risikos der Infektion Ihrer Gäste mit Covid-19 bewusst sein. Gern können Sie mit uns sprechen und wir unterstützen Sie, sofern wir das können.
• Der Veranstalter ist für die Einhaltung der rechtlichen und behördlichen Regeln zur Abwehr bzw. Minimierung des Infektionsrisikos mit Covid-19 verantwortlich.
• Der Veranstalter erstellt ein Hygienekonzept für seine Veranstaltung.
• Der Veranstalter erstellt eine Liste mit den Daten der zu erwarteten Gäste. Diese Liste muss enthalten: Namen, Anschrift, Telefonnummer und falls möglich die Emailadresse Ihrer Gäste. Möglichst auch die Nummern der Tische, an denen die Gäste sitzen werden.
• Der Veranstalter ermöglicht eine Fieberkontrolle der eintreffenden Gäste durch sein Servicepersonal.
• Der Veranstalter stellt während der gesamten Dauer der Veranstaltung eine Dame oder einen Herrn, der ständig die Armaturen und Sanitäranlagen desinfiziert.
• Der Veranstalter weist seine Gäste und sein Servicepersonal auf die Einhaltung der gültigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften hin.
• Falls aufgrund aktueller Bestimmungen die Anzahl der Gäste bei privaten Veranstaltungen reduziert werden muss, sorgt der Veranstalter dafür, dass nicht mehr Gäste an der Veranstaltung teilnehmen werden als erlaubt sind (das Servicepersonal zählt dabei nicht mit).
• Sollte aufgrund der aktuell geltenden Bestimmungen während der Pandemie die Veranstaltung nicht wie geplant stattfinden, werden wir uns eventuell auf einen Ersatztermin einigen. Für den neuen Termin gibt es eine Zusatzvereinbarung zum ursprünglichen Mietvertrag. Die geleistete Anzahlung wird kulanterweise für den neuen Veranstaltungstermin angerechnet. Alle anderen Bedingungen aus dem ursprünglichen Mietvertrag bleiben erhalten.
Benutzung des Veranstaltungsortes (Innen- und Außenbereich)
Die Einrichtungen unserer Location sind durch den Gast so zu benutzen, dass durch sein Verhalten für andere Gäste keine Gefahr entsteht und die Einrichtungsgegenstände nicht beschädigt und/oder über den normalen Gebrauch hinaus nicht unnötig verschmutzt werden.
Betreten des Geländes
Das Gelände und die Einrichtungen des Schlossgutes Aufhausen dürfen nur während der festgelegten Öffnungszeiten der jeweiligen Veranstaltung betreten werden. Der Aufenthalt außerhalb dieser Öffnungszeiten ist nicht gestattet. Personen, welche unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt untersagt werden. Die Pferdekoppeln, Paddock, Reitplatz sowie Stallungen dürfen nicht betreten werden.
Dekoration
Das eigenständige Anbringen von Dekorationsartikeln jedweder Art (u.a. mit Nägeln, Dübeln, Reißzwecken, Tackern) ist grundsätzlich nicht gestattet und kann im Ausnahmefall nur durch die Vermieterin oder Beauftragte genehmigt werden. So dies der Fall ist, ist der Kunde verantwortlich für einen vollständigen und rückstandslosen Rückbau. Gegenstände, die der Gast in die Veranstaltungsräume im Schloss einbringt, dürfen keine Schäden am Gebäude, Personen oder anderen Gegenständen verursachen.
Textilien mit Flecken (oftmals, aber nicht ausschließlich, verursacht durch Dekorationsmaterial), die durch Reinigung nicht entfernt werden können, müssen ersetzt werden.
Am Tag nach dem Event sind bis um 12:00 Uhr die Dekorationen durch den Veranstalter zu entfernen.
Sollte am Vortag eine Veranstaltung stattfinden, muss der Kunde bzw. sein Servicepersonal nach Veranstaltungsende die persönlichen Gegenstände und Dekorationsartikel weggeräumt haben.
Film- und Fotoaufnahmen, Aufführungen von Kunst und Musik
Auf dem Gelände und in den Gebäuden werden zeitweise Film- und Fotoaufnahmen getätigt, welche unter anderem auch im Internet veröffentlicht werden. Sofern Sie mit einer eventuellen Veröffentlichung im Internet (Website, Facebook, Instagram o.ä.) nicht einverstanden sind, teilen Sie dies bitte dem Fotografen/Kameramann mit.
Getränke
Es ist erlaubt, eigene Getränke mitzubringen. Ein Korkgeld erheben wir nicht! Aber bitte entsorgen Sie alle leeren Flaschen lt. Punkt ‚Müllentsorgung‘.
Hausrecht
Das Hausrecht obliegt generell uns. Unseren Weisungen sind unverzüglich nachzukommen. Dies gilt auch bei Nutzungsverträgen an Dritte. Wir sind berechtigt, Personen, welche gegen die Hausordnung verstoßen oder unseren Anweisungen nicht unverzüglich nachkommen, des Geländes zu verweisen. Wir behalten uns eine zivilrechtliche oder strafrechtliche Inanspruchnahme in jedem Einzelfall bei Verstößen gegen diese Hausordnung vor.
Haustiere
Die Erlaubnis für das Mitführen von Hunden auf dem Gelände und im Gebäude der Eventlocation liegt in unserem Ermessen und ist abhängig von der Veranstaltung (wir haben viel freilaufendes Federvieh, welches es zu schützen gilt).
Besteht die Erlaubnis für das Mitführen von Hunden so gilt: Hunde dürfen an der Leine auf dem Gelände sowie im Gebäude mitgeführt werden, sofern sich dadurch andere Gäste nicht belästigt fühlen, die Hunde keine mittelbare und/oder unmittelbare Gefahr für Personen und Hoftiere darstellen. Weiter dürfen von den Hunden keine Störungen der Betriebsabläufe, der Programmabläufe und Beschädigungen am Inventar ausgehen. In der Hochzeitssuite und im Gastronomie-Anrichteraum ist der Aufenthalt von Hunden nicht erlaubt. Das Mitführen von Hunden kann durch die Vermieterin und ihre Mitarbeiter stets und ohne weitere Begründung untersagt werden. Andere (Haus-)Tiere dürfen generell nicht mitgebracht werden.
Jugendschutz
Der Jugendschutz ist uns äußerst wichtig. Aus diesem Grund gelten grundsätzlich die Vorgaben des „Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit“ in seiner jeweilig gültigen Fassung. Den erforderlichen Aushang finden Sie im Bereich der Garderobe.
Kinder
Bitte lassen Sie Ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt. Kindern ist das Benutzen unserer Location nur in Begleitung einer berechtigten Aufsichtsperson, welche die Aufsichtspflicht übernimmt, gestattet. Die Aufsichtsperson haftet für Schäden, die durch die zu beaufsichtigenden Kinder entstehen. Auf das Benutzen von Straßenkreide, Filzstifte, Knetmasse, Klebeetiketten ist bitte zu verzichten. Grundsätzlich gilt: Eltern haften für Ihre Kinder.
Kühlhaus
Das Kühlhaus darf für die Lagerung von Getränken, Kuchen und Speisen benutzt werden. Es ist am Tage nach der Veranstaltung bis spätestens 12:00 Uhr zu leeren.
Konfetti & Co
Konfetti, Konfettikanonen oder Lametta sind weder im Innen- noch im Außenbereich erlaubt. Diese verfärben oftmals den historischen Boden des Gebäudes in erheblichem Maße bzw. sorgen im weitläufigen Außenbereich durch Windverwehungen für enormen Reinigungsaufwand. Sollten der Regelung nicht Folge geleistet werden, berechnen wir für den Reinigungsaufwand pauschal 250,00€ zzgl. MwSt. Reis darf nur im Gebäude geworfen werden, echte Blumenblüten (keine Papierblumen) nur im Park, auf den Rasenflächen.
Lampions
Lampions aus Papier mit LED-Lichtern dürfen zur Dekoration im Park verwendet werden. Seit 2009 sind Himmelslaternen aus Brandschutzgründen generell verboten.
Luftballons
Bei Riesenballons ist folgendes zu beachten: Die Ballons dürfen keinesfalls durch Gäste selbst abgeschnitten und im Gebäude steigen gelassen werden. Die Ballons und die Seile verfangen sich gerne in den großen Deckenlüstern. Diese müssen dann durch ein Unternehmen mit Hebebühne in 5 Meter Höhe aufwändig entfernt werden. Luftballons darf man bei uns im Freien steigen lassen, wenn ein Beauftragter der Vermieterin den Startort vorher festgelegt hat (damit die Luftballons, je nach Windrichtung, nicht in den Bäumen landen). Falls doch Luftballons in den Bäumen landen, müssen diese auf Kosten des Veranstalters entfernt werden.
Möbel u. Textilien
Alle Einrichtungsgegenstände, Dekorationsmaterialien, Wäscheteile und Gebrauchsgegenstände und alle Räume sowie der Park sind pfleglich und schonend zu behandeln. Schäden oder Verlust von Einrichtungsgegenständen, Dekorationsmaterialien, Gastronomieausstattungen, Wäsche, Geräten und andere Bestandteile sind unverzüglich anzuzeigen. Alle notwendigen Reparaturen oder dadurch bedingte Neukäufe von Material gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde haftet für alle Sach- und Personenschäden einschließlich etwaiger Folgeschäden die durch ihn, seine Mitarbeiter, seine Beauftragten und Gäste schuldhaft verursacht werden.
Müllentsorgung
Abfall, wie persönliche Verpackungen, Essens- und Kuchenreste, muss vorm Veranstalter entsorgt werden.
Leere Bier- und Flaschen von alkoholfreien Getränken müssen vom Getränkelieferant mitgenommen werden.
Wein- und andere Spirituosenflaschen müssen vom Veranstalter mitgenommen werden. Mülltonnen stehen im Schloss Aufhausen nicht zur Verfügung.
Musik und Nachtruhe
Sollte ein DJ oder eine Band von Ihnen gebucht werden, muss die Aufbauzeit und das Equipment mit uns abgestimmt werden. Um unsere zahlreichen Wohnungsmieter schlafen zu lassen, bitten wir, falls das Equipment nach der Veranstaltung abgebaut wird, im Außenbereich keine „Unterhaltungsmusik“ laufen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass die Geräuschkulisse und Musik gesetzesgemäß ab 22.00 Uhr im Haus stattfinden soll und ab 24.00 Uhr dann auch so angepasst werden muss, dass keine Ruhestörung verursacht wird. Über Ausnahmen reden wir gerne mit Ihnen im Rahmen Ihrer Buchung. Nach 22.00 Uhr müssen Fenster und Außentüren geschlossen gehalten werden. Nach Beendigung der Veranstaltung ist vom Kunden zu überprüfen, dass alle Fenster und Türen ordnungsgemäß geschlossen und die Lichter ausgeschaltet wurden. Sich im Außenbereich befindliche Personen, z.B. abfahrende Gäste, werden gebeten, keinen Lärm zu machen, um die Nachbarschaft nicht zu stören.
Parken
Sie und Ihre Gäste können auf dem großen Parkplatz am Reitplatz Ihre Autos parken. Die Feuerwehrzufahrten und der Bereich vor dem Paddock-Tor (neben dem Reitplatz) sind freizuhalten. Die ausgewiesenen Parkplätze sind ausschließlich während der Veranstaltung zu nutzen und müssen nach der Veranstaltung geräumt werden. Sollte ein Auto über Nacht stehenbleiben, so sind die Abholzeiten bitte mit uns abzustimmen. In der Regel ist eine Abholung in der Zeit von 10.00-12.00 Uhr am nächsten Tag möglich.
Bitte benutzen Sie die ausgewiesenen Parkplätze und parken Sie stets gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. Ein- und Ausfahrten dürfen nicht befahren werden und sind stets frei zu halten. Das Parken auf den Grundstücken unserer Nachbarn bzw. vor den Garagen ist verboten! Vermeiden Sie bei der An- und Abfahrt unnötigen Lärm.
Die Vermieterin übernimmt keine Bewachung der abgestellten Fahrzeuge und haftet nicht für eventuell entstehende Schäden.
Im Innenhof darf nur für das Be- und Entladen gehalten werden. Danach müssen die Fahrzeuge von Caterer, Band/DJ entfernt werden. Die Garagen sind freizuhalten.
Persönliche Gegenstände/Geschenke
Bitte nach der Veranstaltung Ihre mitgebrachten Gegenstände mitnehmen! Wenn dennoch etwas bei uns verbleibt, stellen wir dies ohne jegliche Haftung für Sie beiseite. In der Regel ist eine Abholung in der Zeit von 10.00-12.00 Uhr am nächsten Tag möglich.
Persönliche Gegenstände und Sach- und Geldgeschenke sollten sicher aufbewahrt werden. Für Diebstahl übernehmen wir keine Haftung.
Personenzahl
Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass für die angemieteten Räume die zugelassene Personenzahl nicht überschritten wird. Bei Überschreitung haften Sie als Kunde und Veranstalter für alle daraus entstehenden Schäden.
Sicherheit
Die feuerpolizeilichen Vorschriften sind unbedingt einzuhalten. Das Rauchen, auch von E-Zigaretten, ist im gesamten Gebäude, auch bei geschlossenen Gesellschaften nicht gestattet. Benutzen Sie bitte die Raucherbereiche im Außenbereich. Und bitte werfen Sie Zigarettenstummel in die dafür vorgesehene Aschenbecher.
Offenes Feuer, dazu zählen auch Wachskerzen, ist im gesamten Gebäude strikt verboten.
Wunderkerzen/Sternenwerfer o.ä. sind im Innenbereich ebenfalls nicht erlaubt. Das Abbrennen von jeglicher Pyrotechnik, das Verwenden von offenem Feuer (z.B. Feuerschalen) und offenem Licht ist im gesamten Gebäude sowie auf dem gesamten Gelände strengstens untersagt.
Ein Barockfeuerwerk, das von einem lizensierten Feuerwerker abgeschossen wird, ist nur im Ausnahmefall möglich, da wir uns unserer Verantwortung für die Umwelt bewusst sind. Hierfür muss unsere Genehmigung und die des Gewerbeamtes Erding vorliegen. Das Feuerwerk muss vor 22:00 Uhr abgeschlossen sein.
Der Besitz und das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Schlagringe, Baseballschläger, Pfefferspray, Taser usw.) ist auf dem Gesamtgelände untersagt.
Notausgänge und Fluchtwege dürfen nicht zugestellt oder versperrt werden.
Videoüberwachung
Zu Ihrer und unserer Sicherheit werden auf dem gesamten Gelände und im Gebäude Aufzeichnungen per Videoüberwachung durchgeführt. Das Bildmaterial dieser Videoüberwachung wird kurzzeitig gespeichert und ausschließlich bei zu klärenden Sachverhalten verwendet. Die Löschung erfolgt nach 48 Stunden. Die Bereiche der Videoüberwachung sind gekennzeichnet.
Werbung
Auf dem gesamten Gelände, im Gebäude sowie den Parkplätzen ist das Aufstellen, Verteilen oder Darstellen von Werbung jeglicher Art nicht gestattet. Dies gilt ebenso für das Feilbieten von Waren und Dienstleistungen, für Kundgebungen, Meinungsumfragen etc. Ausnahmen bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Diese Genehmigung befreit den Werber nicht von seiner Pflicht, erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen.