Bei Beginn der Mitgliedschaft während des laufenden Jahres werden lediglich Teilbeträge (1/12 bis 11/12) des Jahresbeitrages ab dem nächten Monat berechnet und eingezogen. Anschließend wird der volle Jahresbeitrag immer am 15. Januar eines Jahres einbezogen.
Hiermit bemächte ich den VEO, fällige Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrifft reinzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von VEO auf mein Konto gezogene Lastschriften einzulösen.
Betreff: Name Mitglied, Geburtsdatum