• Mit diesem Antrag auf Bestattungsvorsorge treffen Sie eine wichtige Entscheidung für sich und ihre Angehörigen. Füllen Sie das Formular gewissenhaft und vollständig aus. Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 02227 - 8589599

    Bei Abschluss eines Vorsorgevertrages erheben wir für Verwaltungs- und Beratungsaufwand eine Schutzgebühr in Höhe von 149,- €. Die Schutzgebühr wird bei Beauftragung im Sterbefall als Gutschrift angerechnet.

  • (1) Persönliche Angaben

  • (2) Finanzielle Regelung

  • (3) Auswahl der Bestattungsvariante und gewünschte Leistungen

  • Für alle Bestattungsvarianten sind diese Leistungen deutschlandweit im Preis enthalten 

    Abholung und Versorgung der/des Verstorbenen ● Kühlung ab Abholung ● Sargträger ● Kiefernvollholzsarg ● Sterbegewand ● Sarginnenausstattung (inkl. Decke und Kissen) ● Überführung zum Krematorium ● Gebühren für das Krematorium ● Verwaltungsformalitäten (Krankenhaus, Standesamt, Meldeamt ● Abmeldung bei der Renten- und Krankenkasse ● Sterbeurkunde für den Auftraggeber ● 2. Leichenschau durch einen Amtsarzt

  • Ich wünsche, dass im Sterbefall die Beisetzung von der Anternia GmbH organisiert wird. Ich habe mich für die nachfolgende Bestattungsvariante entschieden.

    Diese Auswahl soll für eine Vertrauensperson bzw. die totenfürsorgeberechtigten Angehörigen oder einen bestellten Betreuer verbindlich sein!

    • (I) Anonyme Bestattung & Feuerbestattung 
    • (I) Anonyme Bestattung & Feuerbestattung

      Zusätzlich zu den Inklusiv-Leistungen sind in dieser Variante enthalten:

      ● Urne für die Beisetzung

      ● Überführung der Urne zum Ort der Beisetzung

      ● sämtliche Kosten und Gebühren des Beisetzungsortes unserer Wahl

    • (II) Seebestattung auf der Nordsee 
    • (II) Seebestattung auf der Nordsee

      Zusätzlich zu den Inklusiv-Leistungen sind in dieser Variante enthalten:

      ● Standard Seebestattungsurne

      ● Überführung der Urne zur Nordsee

      ● Trauerzeremonie nach Seemannsbrauch

      ● Auszug aus dem Logbuch inklusive einer kleinen Karte

      ● Kosten der Reederei und Beisetzung der Urne zur See

    • Weitere Abfahrtshäfen und Schiffe auf Anfrage.

    • *Aufpreis für begleitete Beisetzungen Sa, So. und an Feiertagen: 119,- inkl. MwSt.

    • (III) Seebestattung auf der Ostsee 
    • (III) Seebestattung auf der Ostsee

      Zusätzlich zu den Inklusiv-Leistungen sind in dieser Variante enthalten:

      ● Standard Seebestattungsurne

      ● Überführung der Urne zur Ostsee

      ● Trauerzeremonie nach Seemannsbrauch

      ● Auszug aus dem Logbuch inklusive einer kleinen Karte

      ● Kosten der Reederei und Beisetzung der Urne zur See

    • Weitere Abfahrtshäfen und Schiffe auf Anfrage.

    • *Aufpreis für begleitete Beisetzungen Sa, So. und an Feiertagen: 119,- inkl. MwSt.

    • (IV) Waldbestattung 
    • (IV) Waldbestattung

      Zusätzlich zu den Inklusiv-Leistungen sind in dieser Variante enthalten:

      ● Umbettung der Urne inkl. Natururne

      ● Überführung der Urne zum Begräbniswald

      ● Beisetzung der Urne im Wald mit Trauergästen

      ● Beisetzungsgebühren (ausgenommen RuheForst)

    • (V) Naturbestattungen in der Schweiz 
    •  (V) Naturbestattungen in der Schweiz

      Zusätzlich zu den Inklusiv-Leistungen sind in dieser Variante enthalten:

      ● Urne für die Beisetzung inkl. Umbettung der Urne

      ● Überführung der Urne in die Schweiz

      ● Einstreuung der Asche in den Bergbach / Beisetzung der Urne

      ● inkl. Beisetzungsgebühren

    • (VI) "Urne nach Schweizer Recht" 
    • (VI) „Urne nach Schweizer Recht“

      Zusätzlich zu den Inklusiv-Leistungen sind in dieser Variante enthalten:

      ● Nachweis über einen Grabplatz in der Schweiz

      ● Persönliche Abholung oder versicherter Urnenversand ohne Aufpreis

      ● Vollmacht für die Urnenaufbewahrung

      ● Auf Wunsch kostenlose Beisetzung in der Schweiz nach der zeitlich NICHT begrenzten Trauerzeit

    • (VII) Diamantbestattung 
    • (VII) Diamantbestattung

      Zusätzlich zu den Inklusiv-Leistungen sind in dieser Variante enthalten:

      ● Überführung der Urne zum Diamanthersteller Algordanza (Schweiz)

      ● Erstellung eines hochwertigen Diamanten aus der Asche der/des Verstorbenen

      ● Persönliche Übergabe des Diamanten in der Schweiz (alternativ per Kurierdienst als Wertpaket zu Ihnen nach Hause) alle Kosten zur Herstellung des Diamanten

      ● inkl. Diamantschatulle aus Holz mit Glasfenster

    • Bei der Diamant-Bestattung ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtsumme zu leisten. Für Diamanten über 0,5 Karat erstellen wir gerne ein individuelles Angebot.

    • (VIII) Sternspurenbestattung mit Erinnerungskristall 
    • (VIII) Sternspurenbestattung mit Erinnerungskristall

      Zusätzlich zu den Inklusiv-Leistungen sind in dieser Variante enthalten:


      ●Überführung der Urne zum Begräbniswald Beatenberg (Schweiz)
      ●Erstellung eines Erinnerungskristalls aus Ascheanteilen der/des Verstorbenen
      ●Naturbestattung im Begräbniswald Beatenberg in der Schweiz ohne Angehörige (alternative Beisetzungsorte auf Anfrage)
      ●Beisetzungsurkunde mit genauen Positionsdaten (GPS)
      ●Versand des Erinnerungskristalls per Kurierdienst als Wertpaket zu Ihnen nach Hause
      ●alle Kosten zur Herstellung des Erinnerungskristalls (für eine größere Auswahl eines Kristalls, schauen Sie gerne auf unserer Website)

    • Weitere Erinnerungskristalle finden Sie auf unserer Website. 

       

  • Schlussbemerkungen & Unterschrift

  • a) Vollmacht: Als Unterzeichner beauftrage ich die Anternia GmbH, meine dereinstige Bestattung gemäß dieser Vorsorge durchzuführen. Die Anternia GmbH ist bevollmächtigt, sämtliche für die Bestattung erforderlichen Formalitäten und Anträge zu erledigen oder zu beantragen. Die Anternia GmbH ist berechtigt, für diesen Zweck, Untervollmachten zu erteilen. Diese Vollmacht gilt über meinen Tod hinaus.

    b) Mit der Bestätigung dieses Antrags durch die Anternia GmbH kommt ein Vertrag über die oben bezeichnete Bestattungsvorsorge zwischen dem Antragssteller und der Anternia GmbH zustande. Eine Rechnung in Höhe von 149,-€ (Schutzgebühr) wird Ihnen zusammen mit der Bestätigung und der Vorsorgemappe zugesandt. Die Schutzgebühr wird bei Beauftragung im Sterbefall gutgeschrieben.

    c) Der Antragssteller ist verpflichtet, eine von ihm gewählte Vertrauensperson bzw. die totenfürsorgeberechtigten Angehörigen sowie evtl. Ärzte und Pflegepersonal über die von ihm vermittels des Vorsorgevertrags bestimmte Durchführung der Bestattung zu informieren. Außerdem sollte der Antragssteller diese Vorsorgevereinbarung dringend gemeinsam mit den für eine Bestattung notwendigen Originaldokumenten aufbewahren: z.B. Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Rentennachweis und Sterbeurkunde des Ehepartners.

    d) Wir garantieren unsere Preise für ein Jahr. Von dem zustande gekommenen Vertrag kann sich der Vorsorgeberechtigte bis zu seinem Tod jederzeit lösen. Hierfür bedarf es einer Kündigung in Textform per E-Mail oder postalisch an die Anternia GmbH. Die Schutzgebühr wird nur bei der späteren Auftragsvergabe gutgeschrieben. Eine Rückzahlung der Schutzgebühr bei Kündigung dieser Vorsorge erfolgt nicht.

    e) Mit meiner Unterschrift akzeptiere ich den Aufpreis in Höhe von 200,- € für Sterbefälle in Bayern, Baden-Württemberg, dem Saarland und Bremen.

    f) Hiermit erkläre ich ausdrücklich, dass ich nach meinem Ableben eingeäschert und als Asche beigesetzt werden möchte. (Verpflichtend bei sämtlichen Varianten unserer Feuerbestattung)

  • AGB in neuem Fenster öffnen. Hinweis zum Datenschutz: Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur mit Ihrer Einwilligung und nur soweit dies zur Erfüllung eines Vertrags mit Ihnen oder zur Beantwortung von vorvertraglichen Anfragen notwendig ist. Die in unseren Onlineformularen als verpflichtend gekennzeichneten Angaben sind für den Vertragsschluss erforderlich. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Mit dem Absenden dieses Formulars schließen Sie zahlungspflichtig eine Bestattungsvorsorge ab. Die Zahlung wird bei Beauftragung im Sterbefall als Gutschrift angerechnet.

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