a) Vollmacht: Als Unterzeichner beauftrage ich die Anternia GmbH, meine dereinstige Bestattung gemäß dieser Vorsorge durchzuführen. Die Anternia GmbH ist bevollmächtigt, sämtliche für die Bestattung erforderlichen Formalitäten und Anträge zu erledigen oder zu beantragen. Die Anternia GmbH ist berechtigt, für diesen Zweck, Untervollmachten zu erteilen. Diese Vollmacht gilt über meinen Tod hinaus.
b) Mit der Bestätigung dieses Antrags durch die Anternia GmbH kommt ein Vertrag über die oben bezeichnete Bestattungsvorsorge zwischen dem Antragssteller und der Anternia GmbH zustande. Eine Rechnung in Höhe von 149,-€ (Schutzgebühr) wird Ihnen zusammen mit der Bestätigung und der Vorsorgemappe zugesandt. Die Schutzgebühr wird bei Beauftragung im Sterbefall gutgeschrieben.
c) Der Antragssteller ist verpflichtet, eine von ihm gewählte Vertrauensperson bzw. die totenfürsorgeberechtigten Angehörigen sowie evtl. Ärzte und Pflegepersonal über die von ihm vermittels des Vorsorgevertrags bestimmte Durchführung der Bestattung zu informieren. Außerdem sollte der Antragssteller diese Vorsorgevereinbarung dringend gemeinsam mit den für eine Bestattung notwendigen Originaldokumenten aufbewahren: z.B. Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Rentennachweis und Sterbeurkunde des Ehepartners.
d) Wir garantieren unsere Preise für ein Jahr. Von dem zustande gekommenen Vertrag kann sich der Vorsorgeberechtigte bis zu seinem Tod jederzeit lösen. Hierfür bedarf es einer Kündigung in Textform per E-Mail oder postalisch an die Anternia GmbH. Die Schutzgebühr wird nur bei der späteren Auftragsvergabe gutgeschrieben. Eine Rückzahlung der Schutzgebühr bei Kündigung dieser Vorsorge erfolgt nicht.
e) Mit meiner Unterschrift akzeptiere ich den Aufpreis in Höhe von 200,- € für Sterbefälle in Bayern, Baden-Württemberg, dem Saarland und Bremen.
f) Hiermit erkläre ich ausdrücklich, dass ich nach meinem Ableben eingeäschert und als Asche beigesetzt werden möchte. (Verpflichtend bei sämtlichen Varianten unserer Feuerbestattung)