dürfen ausschließlich zur Erfüllung geschäftlicher Zwecke des oben genannten Unternehmens genutzt werden.
Insbesondere Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Einsatzort des Mitarbeiters sowie jegliche private Nutzung dieser Fahrzeuge sind verboten.
Standort der oben genannten Fahrzeuge außerhalb der Betriebszeiten ist das Betriebsgelände in der Firma.
Der Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere werden dem Fahrer in der Firma von seinem Vorgesetzten bzw. dem Sekretariat, oder von einer besonders dazu beauftragten Person ausgehändigt.
Nach Ende der Geschäftsfahrt stellt der Fahrer die Fahrzeuge wieder sicher verschlossen auf dem Betriebsgelände ab und gibt den Fahrzeugschlüssel sowie die Fahrzeugpapiere an den Empfangsberechtigten zurück.
Der Arbeitgeber kann den Fahrer zum Führen eines Fahrtenbuches verpflichten.
Hiermit weisen wir die Arbeitnehmer ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen diese Arbeitsanweisung arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Der Arbeitnehmer haftet für Steuerforderungen des Finanzamts, die sich aus der unberechtigten und unerlaubten Nutzung des Geschäftsfahrzeugs ergeben können im Rahmen der Schadenersatzpflicht gegenüber seinem Arbeitgeber.
Der/die Unterzeichnende bestätigt hiermit, dass er/sie diese Anordnung zur Kenntnis genommen hat, sie voll inhaltlich verstanden hat und dass er/sie sich verpflichtet, diese Anordnung einzuhalten.