• Image field 294
  • Selbstauskunft/ Angaben zum Antragsteller

    Dieses Formular dient der Bank zur Prüfung ihres Finanzierungsrahmens.Bitte füllen Sie alle Punkte wahrheitsgemäß aus. Felder, die nicht zutreffen können Sie leer lassen.
  • Antragsteller 1
  • Antragsteller 2
  • Persönliche Daten

  • Familienstand 1
  • Familienstand 2
  • Art der Beschäftigung 1
  • Art der Beschäftigung 2
  • Die Beschäftigung ist befristet bis
  • Image field 72
  • Kinder

  • Geburtsdatum Kind 1
  • Geburtsdatum Kind 2
  • IHRE FINANZIELLE SITUATION

  • Vermögen, Einnahmen, Ausgaben, Verbindlichkeiten

  • Weiteres Immobilienvermögen

  • Kontoverbindung

  • ANGABEN ZUM FINANZIERUNGSOBJEKT

  • Basisangaben

  • Art der Immobilie
  • Bauweise
  • Dachgeschoss
  • Keller
  • Zusätzliche Angaben & Grundbuchangaben

  • zusätzliche Angaben
  • Bei Anschlussfinanzierung oder Modernisierung

     

  • IHR FINANZBEDARF

  • Geplantes Vorhaben

    Wofür soll das Darlehen verwendet werden?
  • Kosten bei Neubau (eigenes Vorhaben)

  • Kosten bei Kauf, Neubau oder Kauf eines Neubaus vom Bauträger

  • Kapitalbeschaffung

  • Weitere Kosten

  • Haben Sie schon eine konkrete Vorstellung von Ihrer Finanzierung?

  • ERKLÄRUNG DER DARLEHENSNEHMER, EINWILLIGUNGSERKLÄRUNGEN

  • I. Darlehensvermittlung und Anschlussbetreuung

  • ZUSATZBLATT: IMMOBILIENVERMÖGEN

    Haben Sie bereits Immobilien? Wenn ja, bitte ausfüllen.
  • Immobilienvermögen 1 + 2

  • Immobilienvermögen 3 + 4

  • Immobilienvermögen 5 + 6

  • I. Darlehensvermittlung und Anschlussbetreuung

    1. Hiermit beauftrage/n ich/ wir die DPH Group GmbH mit der Vermittlung eines Darlehens zur Immobilienfinanzierung sowie damit in Zusammenhang stehender Finanzdienstleistungen und Betreuung während der Auszahlung dieses Darlehens. 2. Ich/Wir bevollmächtige/n die DPH Group GmbH alle hierfür erforderlichen Unterlagen(Darlehensantrag, Objekt- und Bonitätsunterlagen etc.) an einen zur Finanzierung vorgesehenen Darlehensgeber weiterzuleiten, Konditionsangebote bei dem Darlehensgeber einzuholen und sämtlichen mit der Finanzierung zusammenhängenden Schriftverkehr für mich/uns entgegenzunehmen. 3. Hiermit bevollmächtige/n ich/wir die DPH Group GmbH ein Darlehensvertragsangebot des finanzierenden Darlehensgebers zur Weiterleitung an mich/uns entgegenzunehmen. Mir/Uns ist bekannt, dass eine verbindliche Darlehenszusage nur von einem Darlehensgeber selbst gegeben werden kann und dass Darlehenszusagen von Darlehensgebern jederzeit widerrufen werden können insbesondere, wenn sich Abweichungen zu den von mir gemachten Angaben herausstellen. 4. Ich versichere/ wir versichern, dass gegen mich/uns bisher keine Zwangsmaßnahmen (z.B. Gehaltspfändung, Zwangsversteigerung, Insolvenzverfahren) eingeleitet wurden. Ich/Wir bin/sind meinen/unseren Zahlungsverpflichtungen in der Vergangenheit immer ordnungsgemäß nachgekommen. Ich handle/Wir handeln im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere nicht als Treuhänder). Ich/Wir versichere/versichern, alle vorstehenden Angaben nach bestem Wissen, vollständig und wahrheitsgemäß gemacht zu haben. Falsche Angaben können gegebenen-falls zu einer Vertragsaufhebung führen.
  • II. Datenschutzrechtliche Hinweise bezüglich Auskunfteien

    Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Bankgeheimnis:Der Darlehensgeber übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertrags-gemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank/Sparkasse oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden(§ 505a des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 18a des Kreditwesengesetzes).Der Kunde befreit den Darlehensgeber insoweit auch vom Bankgeheimnis.Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DSGVO ent-nommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. Datenübermittlung an Creditreform für Freiberufler und Selbständige: Der Darlehensgeber übermittelt der Wirtschaftsauskunftei Creditreformim Rahmen der Beantragung bonitärer Leistungen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, ggf. Voranschrift sowie Anfragegrund) zum Zweck der Bonitätsprüfung. Rechtsgrundlage dieser Datenübermittlungen sind Art. 6 Abs. 1b und Art. 6 Abs. 1f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Darlehensgeber oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der Creditreform dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 18 a des Kreditwesengesetzes).Der Kunde befreit den Darlehensgeber insoweit auch vom Bankgeheimnis. Die bei der Creditreform vorliegenden Informationen werden an den Darlehensgeber übermittelt. Die Creditreform wird den Kunden nicht nochmals gesondert über die erfolgte Datenübermittlung an den Darlehensgeber benachrichtigen.Bei der Creditreform kann jederzeit auf Anforderung eine Auskunft über die die eigene Person betreffenden gespeicherten Daten verlangt werden, die diese den ihr angeschlossenen Unternehmen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit weitergibt.Die Creditreform stellt die Daten ihren Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung im Einzelfall glaubhaft darlegen. Die übermittelten Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck verarbeitet und genutzt.Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform erhalten Sie unter https://www.creditreform.de/EU-DSGVO/
  • III. Datenschutzhinweise bzgl. der Bearbeitung Ihrer Finanzierungsanfrage

    Für die Bearbeitung Ihrer Finanzierungsanfrage werden die Daten von Ihrem Kundenbetreuer und von weiteren in die Vermittlung involvierten Unterneh-men, unter anderem der EUROPACE-Plattform, verarbeitet. Hierzu hat Ihr Ansprechpartner Ihnen entsprechende Datenschutz-Hinweise der involvierten Unternehmen zur Verfügung gestellt. Sollte dies nicht zutref-fen, sprechen Sie ihn bitte an!
  • IV. Mitwirkungspflicht Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)

    1. Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir verpflichtet bin/sind gemäß § 154 Abs. 2a der Abgabenordnung meine/unsere steuerliche Identifikation bekannt zu geben. 2. Sofern die Steuer-ID bis zum Vertragsschluss nicht mitgeteilt wurde, teilen Sie diese dem betreffenden Kreditinstitut bitte spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss schriftlich mit (Mitwirkungspflicht). 3. Kreditinstitute sind ab dem 01.01.2018 gesetzlich dazu verpflichtet die Steuer-ID für jeden Kontoinhaber sowie jeden anderen Verfügungsberechtigten zu erheben und aufzuzeichnen. 4. Bei Missachtung der Mitwirkungspflicht muss die Bank im Wege des maschinellen Anfrageverfahrens die Steuer-ID beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfragen. Das Kreditinstitut ist bei unzureichender Mitwirkung verpflichtet, dies festzuhalten und dem BZSt mitzuteilen.
  • V. Hinweis zur Nutzung des automatisierten Grundbuch-Abrufverfahrens

    Der Darlehensgeber kann das automatisierte Verfahren zur Übermittlung von Daten aus dem maschinell geführten Grundbuch zur Prüfung von Darlehensanträgen nutzen. Dies gilt auch für die Übermittlung von Anträgen auf Auskunft aus dem Grundbuch gemäß § 133 Abs. 4 Grundbuchordnung. Der Darlehensgeber kann die übermittelten Daten nur dann nutzen, wenn der Kunde bereits (Mit-)Eigentümer bzw. Erbbauberechtigter des betroffenen Grundstücks ist. Die Datennutzung bezieht sich auf sämtliche Grundbücher in die der Kunde als (Mit)Eigentümer bzw. Erbbauberechtigter eingetragen ist oder wird. Mit meiner/unserer Unterschrift stimme/n ich/wir den obigen Versicherungen sowie der Nutzung des automatisierten Grundbuch-Abrufverfahrens (Ziffer V) zu. Die weiteren Hinweise habe/n ich/wir zur Kenntnis genommen.
  • Datum
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