WICHTIGER HINWEIS
In der Saison 2024/2025 werden durch das Absenden des Formulars Gebühren in Höhe von 25 EUR / 10 EUR (vgl. Gebührenkatalog A.11a / b) fällig.
Bei genehmigten Anträgen werden Gebühren (vgl. Gebührenkatalog A.12) erhoben.
Einen Antrag bzgl. des rollierenden Stichtags ist in der Saison 2024/2025 gebührenfrei.