Der Auftraggeber stimmt zu, dass Honorarrechnungen ab sofort nur noch elektronisch versendet werden (z.B. als PDF-Anhang per E-Mail). Auf Schriftform und Unterschrift des Steuerberaters wird verzichtet.
(vgl. § 9 Abs. 1 StBVV)
Der Steuerberater stellt sicher, dass jede Rechnung vor Versand geprüft und freigegeben wird, sowie archiviert er die Rechnungen in der elektronischen Handakte des Auftraggebers.