• Schriftliche Vereinbarung zum E-Mail-Verkehr

  • Schriftliche Vereinbarung zum E-Mail-Verkehr

    Bei elektronischer Kommunikation zwischen Mandant und Steuerkanzlei
    Hecht + Friedemann, Hauptstr. 7, 77736 Zell a. H. besteht die Gefahr, dass Daten von Dritten unbefugt abgefangen, gelesen und ggf. manipuliert werden, wenn keine geeignete Verschlüsselung zum Schutz der Daten eingesetzt wird.

    Wir möchten Sie bitten, nachfolgende Einverständniserklärung unterschrieben an uns zurückzugeben. Im Voraus besten Dank.

    Mit freundlichen Grüßen

    Hecht + Friedemann

     ERKLÄRUNG

    In Kenntnis dieser Problematik wünscht der Mandant weiterhin eine Korrespondenz per E-Mail mit der Kanzlei.

    Die Steuerkanzlei Hecht + Friedemann, Hauptstr. 7, 77736 Zell a. H. darf dem Mandanten sowie an mit dem Mandanten in Beziehung stehende Dritte (wie Finanzamt, Banken, etc.) E-Mails zusenden.

  • Der Mandant kann diese Vereinbarung jederzeit widerrufen.

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