Einverständniserklärung zur elektronischen Kommunikation zwischen Mandanten und Kanzlei Logo
  • Einverständniserklärung zur elektronischen Kommunikation zwischen Mandanten und Kanzlei

  • Einverständniserklärung zur elektronischen Kommunikation zwischen Mandanten und Kanzlei

     

    Wir bauen unseren Vorsprung bei der Digitalisierung weiter aus und arbeiten zunehmend papierlos und damit klimafreundlich. Wir werden Ihnen die gewohnten Leistungen nun standardmäßig auf elektronischem Weg digital zur Verfügung stellen. Hierzu benötigen wir eine aktualisierte Erklärung von Ihnen und möchten Sie daher bitten, nachfolgende Erklärung unterschrieben an uns zurückzugeben.

    Wir weisen darauf hin, dass bei elektronischer Kommunikation zwischen Mandanten und Steuerkanzlei Hecht + Friedemann, Hauptstr. 7, 77736 Zell a.H. die Gefahr besteht, dass Daten von Dritten unbefugt abgefangen, gelesen und ggf. manipuliert werden können, wenn keine geeignete Verschlüsselung zum Schutz der Daten eingesetzt wird.

    Im Voraus besten Dank und mit freundlichen Grüßen
    Ihre Steuerberatungskanzlei

     Hecht + Friedemann

     

    Erklärung

     

    1. elektronischen Übermittlung von Honorarrechnungen meines Steuerberaters als PDF-Anhang einer E-Mail oder im Standardformat für elektronische Rechnungen ZUGFeRD einverstanden und verzichte insoweit auf das Schriftformerfordernis des §9 Abs.1 Satz 1 StBVV, und
    2. elektronischen Bereitstellung/ Übermittlung von allen Steuererklärungen, Steuerbescheiden, Jahresabschlüssen, übliche Schreiben rund um diese Leistungen sowie die weitere Korrespondenz per E-Mail oder im Einzelfall mit Ihnen abgestimmte Online-Lösungen (z.B. DATEV Unternehmen Online, DATEV MeineSteuern oder eine ähnliche cloudbasierte Lösung mit entsprechendem Sicherheitsstandard) einverstanden und habe über die oben genannte Problematik Kenntnis erhalten.

  • Hinweis :

    Für elektronische Rechnungen gelten dieselben Aufbewahrungspflichten wie für Papierrechnungen. Elektronische Rechnungen müssen in Ihrem Ursprungsformat z.B. PDF archiviert werden. Ein Ausdruck der elektronischen Rechnung und Archivierung im Papierformat reicht nicht aus.

    Diese Erklärung ist jederzeit widerrufbar.

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