Hinweise:
Ab dem 01.01.2020 haben Steuerpflichtige, elektr. Kassensysteme dem Finanzamt zu melden. Mit diesem Bogen haben Sie die Möglichkeit sich auf die neue Meldepflicht vorzubereiten. Bitte beachten Sie, dass die Finanzverwaltung davon ausgeht, dass das Kassensystem sowie jegliche verbundene Geräte (Bon-Drucker, Erfassungsgeräte usw.) gemeldet werden müssen. Änderungen bei den elektr. Kassensystemen sind innerhalb eines Monats mitzuteilen (§146a Abs 4 AO).
Ergänzender Hinweis: Ab dem 01.01.2020 besteht eine Belegausgabeverpflichtung an Kunden