Reuegeld
Das Nenngeld und die Kosten für die Buffets und Tickets sind Reuegelder und werden nur im Falle des Absagens der Veranstaltung zurück erstattet. Wir bitten um Verständnis, dass eine Teilnahme an der Veranstaltung oder Teilen der Veranstaltung ohne verbindliche vorherige Anmeldung und Überweisung nicht möglich ist. Änderungen vorbehalten. Kann wegen der Deckelung der Teilnehmerzahl eine Nennung nicht mehr angenommen werden, erfolgt ebenfalls eine Rückerstattung.
Haftungsverzicht
Fahrer, Beifahrer und Kfz-Eigentümer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder durch das von Ihnen benutzte Fahrzeug verursachten Schäden. Die Fahrzeuge werden nicht bewacht. Die Teilnehmer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art von Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen. Der Verzicht gilt gegenüber den Lloyd-Freunden IG e.V., seinen Organen, dem Organisationsteam, den Eigentümern der bei der Veranstaltung benutzten Plätze und Räumlichkeiten.
Beachtung der Straßenverkehrsordnung
Mit der Abgabe der Nennung versichere ich, dass das von mir auf den Ausfahrten im öffentlichen Straßenverkehr bewegte Fahrzeug verkehrssicher ist und über den vorgeschriebenen Versicherungsschutz verfügt. Ich bin im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Die Ausfahrten haben keinerlei Wettbewerbscharakter, die Straßenverkehrsregeln sind stets einzuhalten. Die Strecken sind nicht vorgeschrieben. Es erfolgt keine Fahrt im Verband.
Medienberichterstattung
Ich willige in die unentgeltliche Verwendung meines Bildes (Auto oder Person) oder meiner Stimme für Berichterstattungen, Reportagen, Radio- und Fernsehsendungen sowie auf den Homepages und Seiten der Lloyd-Freunde IG e.V. im Internet und in sozialen Netzwerken ein, soweit diese vom Veranstalter erstellt oder in Auftrag gegeben werden. Mir ist bekannt, dass die Bilder z.B. im Internet für die Öffentlichkeit ersichtlich sind.