1. Allgemeine Nutzungsregelungen
Der Arbeitgeber beabsichtigt derzeit als freiwillige Leistung dem Arbeitnehmer neben dem geschuldeten Gehalt (Bruttolohn) einen steuerfreien Sachbezug in Höhe von € monatlich (max. 50 € ab 01.01.2022), in Form einer Aufladung der SpenditCard des Arbeitnehmers zu gewähren.
Der Arbeitgeber hat weiter die Möglichkeit die SpenditCard des Arbeitnehmers, als Aufmerk-samkeit bzw. Gelegenheitsgeschenk, aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses (z.B. Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes) an bis zu drei Anlässen pro Kalenderjahr mit jeweils bis zu € (max. 60 €) aufzuladen.
Der Arbeitnehmer erhält damit vom Arbeitgeber das Recht, Waren durch Einlösen des Gutha-bens auf der SpenditCard zu erwerben. Eine alternative Auszahlung des Guthabens auf der SpenditCard als Barlohn ist ausgeschlossen.
Jegliche Zahlungen des Arbeitgebers auf die SpenditCard erfolgen als freiwillige Leistung. Auch bei wiederholter Zahlung wird kein Rechtsanspruch (für die Zukunft) begründet.
Für Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ohne Entgeltanspruch besteht bzw. ruht (z.B. Ab-lauf der Entgeltfortzahlung, Elternzeit, etc.), erfolgt keine Aufladung der SpenditCard.
Der Arbeitnehmer ist nur berechtigt, die SpenditCard entsprechend den Nutzungsbedingun-gen der Solarisbank AG zu nutzen, die er beim Registrieren auf https://web.spenditcard.de/ oder in der My SpenditCard App akzeptiert.
Dies umfasst insbesondere, dass die SpenditCard nicht für folgende Transaktionen/Arten verwendet werden kann:
• Die SpenditCard verfügt nicht über eine IBAN.
• Die SpenditCard kann nicht für Überweisungen (z. B. PayPal) verwendet werden.
• Die SpenditCard kann nicht für den Erwerb von Devisen (z. B. Pfund, US-Dollar, Schweizer Franken) verwendet werden.
2. Auswirkungen der SpenditCard auf das vereinbarte Gehalt des Arbeitnehmers
Die SpenditCard wird freiwillig neben dem geschuldeten Gehalt gewährt. Die SpenditCard und deren Guthaben hat daher keine Auswirkungen auf das vom Arbeitgeber geschuldete Gehalt des Arbeitnehmers. Insbesondere gilt folgendes:
• Die SpenditCard und deren Guthaben ist keine zweckgebundene Geldleistung des Ar-beitgebers an den Arbeitnehmer.
• Die SpenditCard ist keine nachträgliche Kostenerstattung an den Arbeitnehmer.
• Die SpenditCard ist kein durchlaufendes Geld und kein Auslagenersatz für Aufwen-dungen des Arbeitnehmers.
• Die SpenditCard und deren Guthaben wird nicht auf den Anspruch auf Gehalt des Ar-beitnehmers angerechnet,
• Der Anspruch auf Gehalt des Arbeitnehmers wird nicht zugunsten der SpenditCard oder deren Guthaben herabgesetzt,
• Die SpenditCard und deren Guthaben wird nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Gehalts des Arbeitnehmers gewährt.
• Wenn der Arbeitgeber die SpenditCard oder deren Guthaben nicht mehr dem Arbeit-nehmer gewährt, wird der Arbeitslohn nicht erhöht.
3. Auswahl der Region, der Ladenkette oder „Alles, was das Auto bewegt“
Die SpenditCard ist nicht universell einsetzbar, sie ist auf eine vom Arbeitgeber voreingestellte Region, Ladenkette oder auf den Bezug von Kraftstoffen über die ryd App (Standard-Begrenzung) eingeschränkt.
Solange die erste Aufladung der Karte noch nicht durchgeführt wurde, kann der Arbeitnehmer eine individuelle Begrenzung auswählen, die die Standard-Begrenzung ändert. Hierzu wählt er über die MySpenditCard (Web) App seine bevorzugte Region, seine bevorzugte Ladenkette oder die ryd App, für die die SpenditCard anwendbar sein soll.
Dazu loggt sich der Arbeitnehmer in die MySpenditCard (Web) App ein und trifft entweder ei-ne Auswahl für eine bestimmte Region, indem er eine Postleitzahl aus der gewünschten Regi-on eingibt, er wählt aus einer Liste der möglichen Ladenketten (z.B. REWE, Edeka, Hornbach) die gewünschte Ladenkette oder die ryd App aus. Im Anschluss daran wird technisch die SpenditCard freigeschalten und kann von dem Arbeitnehmer nur bei Händlern in der be-stimmten Region, bei der ausgewählten Ladenkette oder bei der ryd GmbH genutzt werden.
Eine Nutzung der SpenditCard bei Händlern außerhalb der gewählten Region, Ladenkette oder der ryd GmbH ist nicht zulässig und technisch auch nicht möglich.
4. Wechsel der Region, der Ladenkette oder der ryd App
Der Arbeitnehmer kann nach der erstmaligen Aufladung durch den Arbeitgeber in der MySpenditCard (Web) App die gewählte Region, Ladenkette oder die ryd App für die Spendit-Card wechseln.
Der Wechsel zwischen einer Region, einer Ladenkette oder der ryd App oder der Wechsel von einer Region zur anderen Region oder von einer Ladenkette zur anderen Ladenkette ist nur technisch möglich und zulässig, wenn keinerlei Guthaben mehr auf der SpenditCard vorhan-den ist oder ein Guthaben von bis zu einem Euro.
Im Übrigen bleiben die Vereinbarungen des Arbeitsvertrages sowie etwaig ergänzender Abreden unberührt.