• Zusatzvereinbarung Kita-Zuschuss

  • wird mit Wirkung ab dem    Pick a Date   einvernehmlich folgende Ergänzung zum bestehenden Arbeitsvertrag getroffen:

     

    Kinderbetreuungszuschuss

     

    1. Der Arbeitgeber erstattet dem Arbeitnehmer die Aufwendungen, die ihm für die Unterbringung, Betreuung und Verpflegung seiner nicht schulpflichtigen Kinder entstehen in Höhe von bis zu       Euro pro Monat. Der Betrag wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt gewährt. 
    2. Einigkeit zwischen den Vertragsparteien besteht darüber, dass die Betreuung der Kinder während der Abwesenheit des Arbeitnehmers nicht von zu Hause erfolgen darf; verlangt ist die Unterbringung in einer Kindergrippe, einem Kindergarten oder einer vergleichbaren Einrichtung. Gefördert wird zudem die etwaig private Aufsicht bei Tages- und Wochenmüttern sowie Ganztagspflegestellen.
    3. Es handelt sich bei den Kindern ausschließlich um eigene, nicht schulpflichtige Kinder.
    4. Der Arbeitnehmer reicht dem Arbeitgeber gültige Nachweise über die Betreuungseinrichtung und der monatlichen Höhe seiner Aufwendungen ein.
    5. Änderungen hinsichtlich der für diese Vereinbarung maßgeblichen Umstände müssen dem Arbeitgeber umgehend mitgeteilt werden.  

     
    Im Übrigen bleiben die Reglungen des Arbeitsvertrages unberührt.

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