ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. TLC Marketing, Promotion und Incentive GmbH (im Folgenden auch TLC), ist ein Unternehmen, das im Auftrag seiner Kunden, welche wiederum Waren und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, Mehrwertpromotion- und Loyalty-Kampagnen („Werbekampagnen“) konzipiert, realisiert und organisiert. Bei der Ausübung seiner Tätigkeit greift TLC auf ein Netz von Lieferanten (im Folgenden auch Partner genannt) zurück, die sich verpflichten, die Waren und Dienstleistungen, die den Kampagnenteilnehmern als Preise, Zugaben oder Mehrwertangebote im Rahmen der Werbekampagnen versprochen werden, kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Partner beabsichtigt, dem im vorigen Punkt erwähnten Netzwerk von Lieferanten beizutreten und sich an den Werbekampagnen von TLC zu beteiligen.
2. TLC ist berechtigt, die von Ihnen vorstehend definierten Angebote zu den nachfolgenden Bedingungen als Zugabe oder Incentive im Rahmen von Werbekampagnen für Kunden der TLC anzubieten. Hierfür wird TLC Sie jeweils rechtzeitig im Vorfeld einer geplanten Aktion in Textform unterrichten, über die hiermit beworbenen Produkte und Unternehmen, die Teilnahmebedingungen für die teilnehmenden Kampagnenteilnehmer, den jeweiligen Aktionszeitraum und den Zeitraum binnen welchem die Kampagnenteilnehmer Ihr Angebot nach in Anspruch nehmen können.
3. Für die vertragsgegenständliche Kooperation gelten ausschließlich die hier vorliegenden Vertragsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Vertragsparteien finden keine Anwendung.
4. Eine Terminvereinbarung mit dem Kampagnenteilnehmer ist obligatorisch. Wenn keine Reservierung vorgenommen wird, hat der Partner das Recht, dem Kampagnenteilnehmer die Inanspruchnahme des Angebots zu verweigern. Die für die Inanspruchnahme des Partnerangebots erforderliche Terminabsprache erfolgt telefonisch oder in Textform unter den in der anfänglichen Eingabemaske dieses Vertrags angegebenen Kontaktdaten des Partners. Der Partner muss unter Berücksichtigung seiner organisatorischen Anforderungen und Verpflichtungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums einen Termin anbieten und ermöglichen.
5. Der Buchungsvorgang kann über den TLC-Concierge-Service oder direkt vom Kampagnenteilnehmer durchgeführt werden. Hierfür ist TLC berechtigt, Ihre Telefonnummer dem Kampagnenteilnehmer per Telefon oder über Broschüren oder Mini-Webseiten, die jeder Werbeaktion gewidmet sind, weiterzugeben.
6. Jeder Kampagnenteilnehmer hat das Recht, das in der obigen Tabelle beschriebene Angebot in Anspruch zu nehmen. Der Partner wird in Erfüllung dieses Vertrages den jeweiligen Kampagnenteilnehmern ermöglichen sein hiermit vereinbartes Angebot zu den Teilnahmebedingungen der jeweiligen Werbekampagne kostenlos in Anspruch zu nehmen. Dem Partner ist bewusst, dass es für die Kampagnen von TLC von ausschlaggebender Bedeutung ist, dass TLC exklusive Vergünstigungen anbieten kann. Wenn der Partner für die Neukundengewinnung bereits ähnliche oder gleichwertige Vergünstigungen anbietet (vorbehaltlich der Einhaltung der Exklusivität ähnlicher Vereinbarungen wie der vorliegenden, siehe Art. 22 unten), ist er deshalb verpflichtet TLC im Rahmen dieses Vertrages wirtschaftlich noch attraktivere und hochwertigere Angebote oder Vergünstigungen zur Verfügung zu stellen, auch wenn die TLC-Kampagne bereits begonnen hat.
7. Der Partner erteilt hiermit seine Einwilligung zu einer eventuellen Einfügung seines Namens, seiner Unternehmenskennzeichen (Marke, Firma), seiner Kontaktdaten und aller anderen Daten, die für die Identifizierung und Kenntnis der Öffentlichkeit nützlich sind, in die werblichen Kommunikationskanäle der Werbekampagnen, die nach Meinung von TLC als angemessen erachtet werden, während der gesamten Dauer dieses Vertrags.
8. Das Angebot des Partners gilt jeweils für eine Person und für eine einmalige Inanspruchnahme.
9. Das Angebot kann nicht kombiniert werden und kann nicht mit weiteren Rabatten oder anderen Sonderangeboten des Partners verbunden werden. Das Angebot hat keinen Geldwert und kann nicht in Bargeld umgewandelt werden.
10. Die Nichteinhaltung der Fristen für die Inanspruchnahme des Partnerangebots gemäß der Teilnahmebedingungen der betreffenden Werbekampagne durch den Kampagnenteilnehmer, die weder TLC noch dem Partner zuzuschreiben ist, führt zum Verlust der Möglichkeit, das Angebot in Anspruch zu nehmen.
11. Die Inanspruchnahme des Angebots durch die Kampagnenteilnehmer erfolgt allein aufgrund eines dafür zwischen den Kampagnenteilnehmern und dem Partner abzuschließenden Vertrages. TLC, seine Kunden, Vertreter und Vertriebspartner trifft keinerlei Haftung, ob finanziell oder anderweitig, für die missbräuchliche oder unsachgemäße Nutzung des Angebots und für Verluste, Schäden oder Personenschäden, die der Partner hierdurch erleidet.
12. TLC hat jederzeit das Recht, laufende Werbeaktionen zu ändern oder zu stoppen, ohne gegenüber dem Partner haftbar zu sein. Änderungen werden von TLC rechtzeitig mitgeteilt.
13. Diese vorliegende Vereinbarung ist kostenfrei. TLC übernimmt keine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Partner. Dieser ist gegenüber TLC und den prämienberechtigten Kampagnenteilnehmern verpflichtet, seine Leistungen vollständig und korrekt zu erbringen.
14. Der Partner erklärt und garantiert, während der gesamten Gültigkeitsdauer dieses Vertrages im Besitz aller für die Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Genehmigungen zu sein und die Pflichtversicherungspositionen zu erfüllen.
15. Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass es keine Beschränkungen hinsichtlich der möglichen Anzahl von Angebotseinlösungen gibt, die TLC im Rahmen von Werbekampagnen versprechen darf.
16. Diese Vereinbarung gilt für ein Jahr ab dem Datum der Unterzeichnung durch den Vertragspartner und wird stillschweigend jeweils um ein Jahr verlängert, sofern sie nicht mindestens dreißig Tage vor Ablauf gekündigt wird.
17. Im Falle einer Beendigung des vorliegenden Vertrags, auswelchem Grund auch immer, bleibt der Partner verpflichtet, noch bis zum Abschluss aller zum Zeitpunkt der Beendigung laufenden Werbekampagnen seine vertragsgegenständlichen Angebote bereitzustellen, insbesondere noch alle Aktionsgutscheine der zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung noch laufenden Werbekampagnen bis zu deren Gültigkeitsverfall zu akzeptieren und einzulösen. Die Bestimmungen dieses Vertrages bleiben zu diesem Zweck auch nach dem eigentlichen Beendigungszeitpunkt in Kraft.
18. TLC, seine Vertreter und Vertriebspartner sind nicht verantwortlich im Falle von: (a) Versäumnis des Partners, die Dienstleistung zu erbringen; (b) Unvermögen oder unangemessene Nutzung des Titels durch den Inhaber/Preisgewinner; (c) Bereitstellung von Dienstleistungen durch den Partner in einer Qualität, die nicht den durchschnittlichen Standards entspricht; (d) Diskreditierung oder andere Schäden, die der Partner im Laufe der Werbekampagnen aufgrund von - begründeten oder nicht begründeten - Beschwerden oder Protesten der Preis-Gewinner erlitten hat.
19. TLC behält sich das Recht vor, alle für eine Flächendeckung notwendigen Partner in sein Netzwerk aufzunehmen, wobei keine Exklusivrechte zugunsten des Partners gewährt werden.
20. Während der gesamten Laufzeit dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Partner, sein vertragsgegenständliches Angebot ausschließlich TLC und keinem Dritten für die Veranstaltung von Mehrwertpromotion- und Loyalty-Kampagnen zur Verfügung zu stellen (exklusive Kooperation) und sein vertragsgegenständliches Angebot, das für Werbekampagnen gelten sollen, den Kunden von TLC nicht direkt zur Verfügung zu stellen (Umgehungsverbot).
21. Geheimhaltungspflicht. Die vorliegende Vereinbarung sieht die Anwendung von Informations- und Geschäftsstrategiepraktiken vor, die von der TLC-Gruppe seit einiger Zeit entwickelt und umgesetzt werden, sowie die Entwicklungsmechanismen im Hinblick auf die Vorbereitung von Preisausschreiben und Werbekampagnen für die Bekanntmachung und Verbreitung von Produkten und Dienstleistungen. Daher verpflichtet sich der Vertragspartner hiermit, alle Geschäftsgeheimnisse, die dem Partner in Ausführung des vorliegenden Vertrages oder anlässlich dessen Erfüllung bekannt werden, vom Partner geheim zu halten. Solche Geschäftsgeheimnisse dürfen vom Vertragspartner nicht an Drittpersonen weitergegeben werden. Diese Verpflichtung gilt auch nach der Beendigung dieses Vertrages für weitere 12 Monate.