Sofortprogramm des Landes Baden-Württemberg
Antrag auf Förderung zur Durchführung von Anfängerschwimmkursen in Baden-Württemberg
Antragsteller:
Antragsberechtigt sind Sportvereine und Ortsgruppen in Baden-Württemberg, die in einem der zuständigen Landesverbände ordentliches Mitglied sind, sowie private Anbieter von Schwimmkursen.
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Vorläufiger Antragsumfang
Die Abrechnung der tatsächlichen Kosten erfolgt mit Vorlage des Verwendungsnachweises nach Abschluss der Kurse.