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  • Corona-bedingtes Sofortprogramm zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit

  • Sofortprogramm des Landes Baden-Württemberg

    Antrag auf Förderung zur Durchführung von Anfängerschwimmkursen in Baden-Württemberg

  • Antragsteller:

    Antragsberechtigt sind Sportvereine und Ortsgruppen in Baden-Württemberg, die in einem der zuständigen Landesverbände ordentliches Mitglied sind, sowie private Anbieter von Schwimmkursen.

  • Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn alle diese Felder ausgefüllt sind.

  • Vorläufiger Antragsumfang

    Die Abrechnung der tatsächlichen Kosten erfolgt mit Vorlage des Verwendungsnachweises nach Abschluss der Kurse.

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        Anfängerschwimmkurse
        €200,00

        Zwischensumme Artikel:€0.00
          
        Maximale Badkosten pro Kurs (falls vorhanden)
        €200,00

        Zwischensumme Artikel:€0.00
          
        Gesamt
        €0,00
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