Hiermit bestätige ich, dass ich die erhaltene Erholungsbeihilfe
(ggf. ergänzen gemeinsam mit meinem Ehepartner und meinen Kindern) zu
Erholungszwecken verwendet habe bzw. verwenden werde.
Der Arbeitgeber zahlt die Erholungsbeihilfe in einem Zeitraum von drei Monaten vor oder nach dem Erholungsurlaub.