• Erholungsbeihilfe

  • Allgemeine Information:

    Es ist möglich seinem Mitarbeiter einmal jährlich eine Erholungsbeihilfe zukommen zu lassen. Die Versteuerung der Beihilfe (25% pauschale LSt, SozV beitragsfrei) trägt im Regelfall der Arbeitgeber, so dass die Beihilfe beim Arbeitnehmer brutto wie netto ankommt. Die Beihilfe ist vom Arbeintehmer zwingend zum Zweck der Erholung einzusetzen.

    Die Beihilfe können auch sog. "Mini-Jobs" erhalten, auch wenn die Grenze bereits ausgeschöpft wurde. Die Beihilfe ist zwingend zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu zahlen.

  • Ich beantrage für meinen Urlaub vom   Pick a Date   bis   Pick a Date   Erholungsbeihilfe.
     
    Die Erholungsbeihilfe wird in Höhe von insgesamt EUR      ­­­ beantragt für

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  • Hiermit bestätige ich, dass ich die erhaltene Erholungsbeihilfe

    (ggf. ergänzen gemeinsam mit meinem Ehepartner und meinen Kindern) zu

    Erholungszwecken verwendet habe bzw. verwenden werde.

     Der Arbeitgeber zahlt die Erholungsbeihilfe in einem Zeitraum von drei Monaten vor oder nach dem Erholungsurlaub.

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