Hinweis: Streugeschenk (bis 10 € /Geschenk) oder Geschenk netto 10,01-35,00€/Empfänger pro Jahr (Freigrenze).
Ohne Vorsteuerabzug = Brutto 35,00€. Verpackungs- und Versandkosten können in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen werden.
Wahlrecht 30 % Pauschalsteuer zzgl. Zuschlagssteuern an das Finanzamt abführen oder Empfänger gibt das Geschenk als Einnahme
in seiner Steuererklärung an. Falls besonderer Anlass vorliegt, beträgt der Höchstbetrag 60,00 EUR/Anlass. Bitte beachten Sie, dass Weihnachten und Ostern keine besonderen Anlässe sind. Typische besondere Anlässe sind: Geburtstag, Namenstag, Hochzeit, Silberhochzeit, Geburt des Kindes, Firmenjubiläum, bestandene Prüfung.