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- Was ändert sich:
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- Art der Vergütung:
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- Art der Sonderzahlung:
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- Inflationsausgleichsprämie: Ich bestätige, dass die Prämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Ich mache dem Arbeitnehmer gegenüber deutlich, dass diese Prämie im Zusammenhang mit der besonderen Preissteigerung steht (z.B. auf der Überweisung oder Lohnabrechnung etc.) Nur so bleibt die Prämie steuer- und sozialversicherungsfrei. Ich kann diese Prämie bis zum 31.12.24 auch in Teilbeträgen zahlen, wobei insgesamt der Betrag 3.000 Euro nicht übersteigen darf
- Corona-Bonus: Ich bestätige, dass die Gesamtsumme von 1.500€ mit dieser Zahlung nicht überschritten wird. Weiterhin bestätige ich, dass es schriftliche, vertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter gibt, aus denen erkennbar ist, dass es sich um steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Coronakrise handelt. Bei Bedarf können diese jederzeit vorgelegt wrden.
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- Arbeitsverhältnis endet zum:*
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- Übernahme nach Ausbildung
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