Hinweise:
Seit dem 01.01.2020 haben Steuerpflichtige, elektr. Kassensysteme dem Finanzamt zu melden.
Bitte beachten Sie, dass die Finanzverwaltung davon ausgeht, dass das Kassensystem sowie jegliche verbundene Geräte (Bon-Drucker, Erfassungsgeräte usw.) gemeldet werden müssen. Änderungen bei den elektr. Kassensystemen sind innerhalb eines Monats mitzuteilen (§146a Abs 4 AO).