2) Gesetzlicher Mindestlohn seit 1. Oktober 2022
Seit dem 1. Oktober 2022 gilt im gesamten Bundesgebiet der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12,00 brutto je Stunde (§ 1 MiLoG).
Für die Prüfung der Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sind die Behörden der Zollverwaltung zuständig. Sie kontrollieren, ob der Mindestlohn tatsächlich gezahlt wird und alle Aufzeichnungs- und Nachweispflichten eingehalten werden. Dazu dürfen sie Arbeitsverträge und Geschäftsunterlagen ohne Vorankündigung einsehen.
Auch im Rahmen der Sozialversicherungsprüfungen sind die Prüfer verpflichtet, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sofort an den Zoll zu melden.
Dokumentationspflicht:
Für folgende Arbeitnehmer müssen Aufzeichnungen über Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit geführt und mindestens zwei Jahre im Betrieb des Arbeitgebers aufbewahrt werden:
- Geringfügig Beschäftigte (Ausnahme: Minijobber im privaten Bereich)
- Alle Arbeitnehmer in den Branchen, die unter die Sofortmeldefrist fallen (siehe Punkt „Zollprüfung“)
Ausgenommen von der Dokumentationspflicht sind lediglich Arbeitnehmer/innen
- deren monatliches Gehalt höher als 2.958,00 EUR brutto ist
- oder mehr als 2.000,00 EUR brutto verdienen und dieses Gehalt für die letzten 12 Monate nachweislich gezahlt wurde
- oder die enge Familienangehörige des Unternehmens sind (Ehegatten, Eltern, Kinder)
Bei Arbeitnehmern, die ausschließlich mobil tätig sind, genügt es, wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet wird; vorausgesetzt, die Arbeitnehmer können Ihre Arbeitszeit flexibel und eigenverantwortlich einteilen.
- Für die Aufzeichnung der Arbeitszeiten finden Sie unter www.datev.de eine Excel-Arbeitsmappe. Dokument „Mindestlohn Aufzeichnungspflichten: Excel-Arbeitsmappe zur Dokumentation der Arbeitszeiten“ (Dok.-Nr. 1070992).
Nehmen Sie Ihre Pflichten nicht auf die leichte Schulter!
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz werden als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 500.000 EUR geahndet! Weitere Informationen zum Thema Mindestlohn finden Sie unter www.mindestlohn-kommission.de.