Haftungsfreistellung und Einwilligungserklärung
Zur Teilnahme an der Veranstaltung der VE Volkslauf Events GmbH - im Folgenden "Veranstalter" genannt - ist es erforderlich, dass Sie - im Folgenden auch "Teilnehmer" genannt - sich die folgenden Bedingungen sorgfältig durchlesen, diese beachten, im Laufe des Anmeldungsprozesses bestätigen, dass Sie sie gelesen haben und ausgedruckt sowie im Original unterschrieben zur Veranstaltung mitbringen.
Eine Teilnahme ohne vorherige Unterzeichnung dieser Erklärung ist nicht möglich.
Hinweise:
Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Teilnahme an der Veranstaltung Gefahren in sich birgt und das Risiko ernsthafter Verletzungen, einschließlich dauerhafter Gesundheitsschäden, bis hin zu tödlichen Unfällen und Eigentumsbeschädigungen nicht ausgeschlossen werden kann. Weiter wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Veranstaltung handelt,
- die potenziell gefährlich ist,
- die körperlich anstrengend ist,
- die im Freien stattfindet,
- die auch bei schlechtem Wetter und/oder bei schlechtem Licht durchgeführt wird,
- bei der der Teilnehmer bei einigen Hindernissen in Kontakt mit Substanzen (z.B.Schaum, Wasser, Farbpulver oder Matsch) kommt, die nicht im Hinblick auf Chemikalien, Krankheitskeime oder sonstige Kontaminationen getestet wurden,
- bei der der Teilnehmer mit wilden Tieren/ Insekten in Berührung kommen kann,
- bei der die am Körper getragene Kleidung und Gegenstände des Teilnehmers verschmutzt, beschädigt oder zerstört werden können, dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, für Helm- und andere Kameras sowie Zeitmessgeräte, elektronische Geräte und Schmuck.
Die vorstehende Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend.
In Kenntnis dessen gilt:
1. Haftung
(1) Der Veranstalter haftet nicht, sofern und soweit der Teilnehmer gegen Anweisungen des Veranstalters oder eines Erfüllungsgehilfen verstößt. Für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden des Teilnehmers (insbesondere durch unsachgemäße Behandlung der Equipment des Veranstalters) verursacht wurden oder dadurch entstehen, dass den Anweisungen des Veranstalters oder dessen eingesetzten Personal nicht Folge geleistet wird, übernimmt der Teilnehmer die uneingeschränkte Haftung.
(2) Für vom Veranstalter verursachte Schäden haftet dieser unbeschränkt, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Veranstalter haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet der Veranstalter nicht.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(4) Ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(5) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen, ggf. (fach-) ärztlich überprüfen zu lassen. Für Verletzungen, die durch andere Teilnehmer oder außenstehende Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.
(6) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für vom Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden der von ihm für die Aufbewahrung beauftragten Dritten bleibt unberührt.