Vereinbarung über die Teilnahme als Akzeptanzstelle an der SKI&BERG CARD
Diesse Vereinbarung wird geschlossen zwischen
FSA SKI&BERG GmbH
Berggasse 5
1090 Wien
und dem Vertragspartner
{firmenname}
{adresseDes}
vertreten durch
{nameDes}
§ 1. Gegenstand des Vertrages
Die SKI&BERG GmbH legt ab einen Wertgutschein mit dem Namen SKI&BERG Card auf. Der Gutschein wird in einer Stückelung von 50€ auf den Markt gebracht und wird bei teilnehmenden österreichischen Berg- Unternehmen einlösbar sein.
§ 2. Vertragsfuhrung
a. ) SKI&BERG verpflichtet sich zu folgenden Leistungen:
1. Redaktionellen und SEO optimierte Eintragung auf der Webpage www.skiundberg.at
2. Digitales Service zur Validierung des Gutscheines an der Liftkassa oder am POS. (www.skiundberg.at/app)
3. SKI&BERG garantiert dem Vertragspartner ein dichtes Vertriebsnetz mit in Österreich im stationären Handel.
Außerdem wird der Gutschein über diverse Online Kanale vertrieben und beworben.
b. ) Der Vertragspartner verpflichtet sich
1. an allen Liftkassen und sonstigen Verkaufsstellen den SKI&BERG Gutschein fur alle dort verfügbaren Leistungen als Bezahlung zu akzeptieren, wenn der Gutschein gültig ist.
Zur Überprufung der Gültigkeit des Gutscheines wird dem Vertragspartner kostenlos eine Validierungs-APP (Web-App) bzw. ein System Plugin zur Verfügung gestellt. Das Validierungstool funktioniert im normalen Webbrowser.
2. alle erbrachten Leistungen inklusive MwSt. direkt mit dem Kunden abzurechnen.
3. bei Gutscheineinlösung dem Kunden die rechtskonforme Rechnung über die erbrachten Leistungen inklusive MwSt. auszuhändigen.
4. Eventuell verbleibende Restbeträge, wenn die vom Kunden konsumierten Services den Gutscheinwert unterschreiten, in geeigneter Form an den Kunden auszubezahlen.
Dies kann entweder durch Ausgabe eines Restwertgutscheines für das Geschäftsgebiet des Vertragspartners oder der durch Barauszahlung an den Kunden unter Abzug einer Auszahlungsgebühr von 15% des Restwertes erfolgen. Die Auszahlungsgebühr verbleibt in diesem Falle beim Vertragspartner.
5. Der Vertragspartner verpflichtet sich, an allen Liftkassen und Verkaufsstellen den SKI&BERG Aufkleber fur den Kunden sichtbar zu platzieren.
6. Der Vertragspartner stellt einen Link auf seine Homepage, welcher auf www.skiundberg.at verweist.
§3. Haftung und Sorgfaltspflicht
Die Haftung von SKI&BERG sowie des Vertragspartners richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
a) Der Vertragspartner erwirbt mit erfolgreicher Validierung durch die von SKI&BERG zur Verfügung gestellten VALIDIERUNGS TOOLS Anspruch auf die Auszahlung des eingelösten Gutscheinbetrages abzüglich des Honorars für SKI&BERG.
b) Gutscheine, die ohne Validierung vom Vertragspartner zur Einlösung akzeptiert wurden, werden nur nach erfolgreicher Validierung durch den Vertragspartner ausbezahlt. Gutscheine, deren Validierung fehlschlägt, dürfen vom Vertragspartner nicht akzeptiert werden und werden von SKI&BERG nicht ausbezahlt.
§ 4. Honorar, Verrechnung und Auszahlung
a) Fur jeden validierten & eingelösten 50 EUR Gutschein erhält der Vertragspartner 42,50 EUR.
b) Fur jeden validierten & eingelösten 50 EUR Gutschein behält SKI&BERG 7,50 EUR als Honorar ein.
c) SKI&BERG erstellt einmal im Monat eine Abrechnung für den Vertragspartner, welche detailliert die einzelnen Einlösungen des Gutscheins an den POS des Vertragspartners auflistet.
Der errechnete Auszahlungsbetrag wird mit einem Zahlungsziel von 6 Wochen ab Gutscheineinlösung dem Vertragspartner zum Zeitpunkt der Abrechnungserstellung per Banküberweisung auf das im Stammdatenblatt angegebenen Konto uberwiesen.
d) Zum selben Zeitpunkt erstell SKI&BERG fur den Vertragspartner die Rechnung uber die fälligen Honorare sowie eine Auszahlungsbestöätigung über den Auszahlungsbetrag.
§ 5. Vertragsanderungen und Nebenabreden
a) Dieser Vertrag enthält alle getroffenen Vereinbarungen. Zukünftige Änderungen, Nebenabreden, Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch fur diese Klausel.
b) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung verpflichten sich beide Seiten dazu, unter Berücksichtigung des ursprünglich mit der unwirksamen Klausel verfolgten wirtschaftlichen Zwecks, zu der Vereinbarung einer Neuregelung. Sollte es zu keiner Einigung kommen, gilt die gesetzliche Regelung.
c) Es besteht Einigkeit darüber, dass Rechtsnachfolger oder verbundene Gesellschaften, zu deren Gunsten eine Anteilsübertragung oder eine Abtretung vorgenommen wurde, diesem Vertrag in seiner geltenden Fassung beitreten, sie erkennen den Vertrag daher ausdrücklich als für sie verbindlich an oder sind dazu zu verpflichten, dies zu tun.
§ 5. Vertragsanderungen und Nebenabreden
Der Vertrag wird fur ein Jahrgeschlossen und kann jeweils zum 31.12. jedes Jahres gekündigt werden. Eine Kündigung des Vertrages muss schriftlich ergehen. Die Kundigungsfrist betragt 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Ergeht die Kundigung nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch urn weitere 12 Monate. Die Kündigunsfrist bleibt bei einer Verlängerung gleich.
SKI&BERG kann den Vertrag mit dem Vertragspartner fristlos kündigen, wenn dieser gegen Bestimmungen in diesem Vertrag verstoßen hat oder Handlungen setzt, die dem Geschaftsinteressen von SKI&BERG zuwiderhandeln.
In jedem Falle wird dem Vertragspartner von SKI&BERG eine Endabrechnung gestellt und das restliche Guthaben bis spatestens 8 Wochen nach erfolgter Kündigung ausbezahlt.
Auf die vorliegende Vereinbarung kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist Wien.