Der Verfassungsschutz baut ein Forschungsinstitut auf und sucht bei der "Erfassung extremistischer Bestrebungen" die Zusammenarbeit mit externen Wissenschaftler:innen. Darin sehen wir ein Problem.
Derzeit wird beim Bundesamt für Verfassungsschutz ein „Zentrum für Analyse und Forschung“ (ZAF) aufgebaut. In einer Ankündigung des Amtes heißt es:
„Das ZAF wird interdisziplinär arbeiten und sich mit allen phänomenologischen Themenbereichen des Verfassungsschutzes beschäftigen. Wesentliche Zielstellung des ZAF ist es, die Analysekompetenzen des Verfassungsschutzes zu stärken. Thematische Bedarfe sollen zu diesem Zweck erhoben, selbst bearbeitet oder als Forschungsvorhaben vergeben werden. Zentral hierfür ist der geplante Austausch mit Universitäten und anderen (außeruniversitären) Forschungseinrichtungen.“
Wir, eine Gruppe von Wissenschaftler:innen verschiedenster Disziplinen, derzeit oder vormals beschäftigt an Universitäten oder außeruniversitären Institutionen, stehen der Initiative des Verfassungsschutzes aus drei Gründen sehr skeptisch gegenüber.
1. Wissenschaft ist an eigene Standards guter Praxis und Forschungsethik gebunden. Dazu gehören die prinzipielle Freiheit der Wissenschaften, die Nachvollziehbarkeit des Forschungsprozesses und die öffentliche Verfügbarkeit erhobener Daten unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Informationsquellen. Sicherheitsbehörden, darunter Verfassungsschutzämter und Kriminalämter, sind nicht an solche Vorgaben gebunden und können diese mitunter qua Auftrag gar nicht einhalten.
2. Eine Kooperation zwischen den Innenministerien unterstellten Behörden und externen Wissenschaftseinrichtungen beruht auf einer ungleichen Grundlage. Angehörige von Behörden unterliegen Weisungen von Vorgesetzen; die Vergabe von Mitteln erfolgt auf Zuruf und in der Regel ohne Wettbewerbsverfahren inkl. wissenschaftlicher Prüfung: es liegt im Ermessen der Behörden, welche Gelder wo investiert, welche Daten und Erkenntnisse zurückgehalten oder aber mit externen Kooperationspartner:innen geteilt werden. Damit läuft die letztgenannte Gruppe Gefahr, als Zuliefer:innen für behördlich vorgegebene Ziele eingesetzt zu werden, ohne die Gesamtheit der Datenerhebungen, Publikationen und Interpretationen gleichberechtigt mitbestimmen zu können.
3. Es ist vorhersehbar, dass die Entgrenzung zwischen behördlich kontrollierter und freier wissenschaftlicher Recherche und Dokumentation bei einem Teil der beforschten Individuen und Gruppen erhebliches Misstrauen hervorrufen und die Auskunftsbereitschaft seitens der Beforschten mindern wird. Forschende, die mit Innenministerien eng kooperieren, geraten damit – berechtigt oder unberechtigt – in den Verdacht, im Dienste einer staatlich interessierten und gelenkten Bekämpfung bestimmter Spektren zu handeln, selbst wenn sie subjektiv lediglich an der Aufdeckung sozialer Tatsachen interessiert sein mögen.
Wir werden uns im wissenschaftlichen und öffentlichen Umfeld für eine kritische Auseinandersetzung mit der Gründung und Praxis eines Forschungszentrums des Verfassungsschutzes einsetzen.