• Onlineantrag zur Mitgliedschaft

    Lübzer Karnevalsclub `54 e.V.
  • Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft in den Lübzer Karnevalclub'54 e.V. Mit der Einreichung dieses Aufnahmeantrages erkennt der/die Bewerber/in die jeweils gültige Satzung des Vereins an. Die Satzung wird auf Wunsch vom jeweiligen Übungsleiter ausgehändigt. Mit Eingang des Antrags beim Vorstand beginnt die Antragstellung. Der Vorstand kann den Antrag ohne Begründung ablehnen. Mit der elektronischen Speicherung/Verarbeitung meiner Daten bin ich einverstanden.

    • Kleine Garde
    • Funkengarde
    • Große Garde
    • Techniker
    • Jungelferrat
    • Trainer

    (Zutreffendes bitte im folgenden Feld eintragen)

  • Beitrag gemäß Satzung

  • Status des Mitgliedes Aufnahmegebühr Monatbeitrag
    Kinder bis 14 Jahre 10,00 € 1,00 €
    Jugendliche 14 bis 17 Jahre 10,00 € 3,00 €
    Studenten, Bezieher von ALG I & II 10,00 € 3,00 €
    Erwachsene 10,00 € 5,00 €
    Ehrenmitglieder & Sonstige 00,00 € Freiwilliger Betrag

    Bitte fügen Sie im nächsten Feld Ihren Status ein.

    * Eintragung mit einem (x), oder Betrag in Euro

  • Datenschutzerklärung im Rahmen des Aufnahmeantrages (gem. EU DSGVO)

    Mit dem Beitritt eines Mitgliedes nimmt der Verein den vollständigen Namen, die vollständige Adresse, das Geburtsdatum, die Kontaktdaten "Telefon/Handy/E-Mail) und ggf. die Bankverbindung des jeweiligen Mitgliedes auf. Diese Informationen werden im EDV-System des Vorstandes gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich nur intern verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.

  • Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert (z. B. Übungsleiter Eine Übermittlung von Teilen dieser Daten an die jeweiligen Fachverbände (BDK, KLMV) findet nur im Rahmen der in der Satzung der Fachverbände festgelegten Zwecke statt. Diese Datenübermittlungen sind notwendig zum Zwecke der Organisation eines Spiel-I bzw. Wettkampfbetriebs und zum Zwecke der Einwerbung von Fördermitteln. Eine Datenübermittlung an Dritte, außerhalb der Fachverbände, findet nicht statt. Eine Datennutzung für Werbezwecke findet ebenfalls nicht statt. Jedes Mitglied hat im Rahmen der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die zu seiner Person bei der verantwortlichen Stelle gespeichert sind. Außerdem hat das Mitglied, im Falle von fehlerhaften Daten, ein Korrekturrecht (Art. 15 und 17 DSGVO Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht entsprechend der steuerrechtlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen.

  • SEPA-Lastschriftmandat

    Ich ermächtige den Lübzer Karnevalclub'54 e.V. Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Lübzer Karnevalclub'54 e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Sollte es zu Rücklastschriften auf Grund nicht ausreichender Kontodeckung kommen, so trägt der Kontoinhaber die anfallenden Kosten.

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