Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert (z. B. Übungsleiter Eine Übermittlung von Teilen dieser Daten an die jeweiligen Fachverbände (BDK, KLMV) findet nur im Rahmen der in der Satzung der Fachverbände festgelegten Zwecke statt. Diese Datenübermittlungen sind notwendig zum Zwecke der Organisation eines Spiel-I bzw. Wettkampfbetriebs und zum Zwecke der Einwerbung von Fördermitteln. Eine Datenübermittlung an Dritte, außerhalb der Fachverbände, findet nicht statt. Eine Datennutzung für Werbezwecke findet ebenfalls nicht statt. Jedes Mitglied hat im Rahmen der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die zu seiner Person bei der verantwortlichen Stelle gespeichert sind. Außerdem hat das Mitglied, im Falle von fehlerhaften Daten, ein Korrekturrecht (Art. 15 und 17 DSGVO Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht entsprechend der steuerrechtlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen.