Erwachsene: ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
Kinder und Jugendliche: bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Studenten: gegen Nachweis der Immatrikulation
Supporter: Passives Mitglied mit vollem Stimmrecht, aber ohne Anspruch auf Leistungen aus dem Sportbetrieb
Ehepaare und eheähnliche Gemeinschaften: mit gemeinsamem Wohnsitz
Alleinerziehende: mit Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Familien: Ehepaare und eheähnliche Gemeinschaften: mit Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und gemeinsamen Wohnsitz