Für Kurse können abweichende Zuschuss-Bedingungen gelten. Diese werden separat im Rahmen der Kursangebote kommuniziert. Sollte dies zutreffend sein, dann haben diese Vorrang vor der Richtlinie zur Kostenerstattung.
Die Erstattung erfolgt grundsätzlich per Überweisung auf das in der Mitgliederverwaltung hinterlegte Bankkonto.