Voraussetzung für den ermäßigten Beitragssatz ist die Erbringung eines
Nachweises in Form eines Schüler-, Studenten oder Auszubildende-Ausweises
oder eine entsprechenden Bescheinigung des Ausbildungsträgers
Der ermäßigte Beitrag gilt für Schüler, Auszubildende und Studenten. Ab dem 20. Lebensjahr ist für die Beitragsermäßigung der Nachweis der Berechtigung erforderlich (Schulausweis, Studentenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung). Die Nachweisdokumente sind immer zum Anfang des laufenden Schuljahres unaufgefordert neu hochzuladen. Falls der notwendige Nachweis nicht vorgelegt wurde, wird der entsprechende volle Mitgliedsbeitrag abgerechnet ab dem nächsten Beitragsjahr abgerechnet.
Sollte sich während des Beitragsjahres eine Veränderung ergeben, so ist dies sofort anzuzeigen. Die Änderung tritt immer zum nächsten Beitragseinzug in Kraft.