• Nachweis zur Beitragsermäßigung

    Online-Nachweis der Berechtigung zur Beitragsermäßigung
    Nachweis zur Beitragsermäßigung
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  • Voraussetzung für den ermäßigten Beitragssatz ist die Erbringung eines
    Nachweises in Form eines Schüler-, Studenten oder Auszubildende-Ausweises
    oder eine entsprechenden Bescheinigung des Ausbildungsträgers

    Der ermäßigte Beitrag gilt für Schüler, Auszubildende und Studenten. Ab dem 20. Lebensjahr ist für die Beitragsermäßigung der Nachweis der Berechtigung erforderlich (Schulausweis, Studentenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung). Die Nachweisdokumente sind immer zum Anfang des laufenden Schuljahres unaufgefordert neu hochzuladen. Falls der notwendige Nachweis nicht vorgelegt wurde, wird der entsprechende volle Mitgliedsbeitrag abgerechnet ab dem nächsten Beitragsjahr abgerechnet.

    Sollte sich während des Beitragsjahres eine Veränderung ergeben, so ist dies sofort anzuzeigen. Die Änderung tritt immer zum nächsten Beitragseinzug in Kraft.

     

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