Eine Förderung lohnt sich für Sie!
Das vorliegende Angebot ist nur für Wohngebäude gedacht.
Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige für das Gebäude muss mindestens 5 Jahre zurückliegen. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.
Die Mailadressen stimmen nicht überein.
Eine Förderung ist nur möglich wenn die Arbeiten bisher nicht beauftragt wurden und mit den Arbeiten auch noch nicht begonnen wurde.
Die Zahl der dem Antragssteller gehörenden Wohneinheiten übersteigt die Gesamtzahl der Wohneinheiten.
Bei Förderung von mehr als 2 Wohneinheiten bitten wir um eine Anfrage per E-Mail an info@ibrichter.de.
Zum Schutz vor möglichen Feuchteschäden prüfen wir die Gebäudedaten und kümmern uns um das notwendige Lüftungskonzept.
Erstellung einer technischen Projektbeschreibung, Prüfung der lüftungstechnischen Gegebenheiten, Ggf. Erstellung eines Lüftungskonzeptes, Erstellen des technischen Projektsnachweises, Beantragung der Auszahlung