3. Patienteninformation zum Datenschutz
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet Sie darüber zu informieren welche Rechte Sie in puncto Datenschutz haben.
Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung/ Datenschutzbeauftragter
Millennium Hospitality Solutions GmbH
Rossertstrasse, 4 61449
Steinbach (Taunus)
Zweck der Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Hierzu verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Gesundheitsdaten, welche die Voraussetzung für Ihre Behandlung sind. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen.
Umfang der Datenverarbeitung
Anamnesen, Diagnosen und Befunde (z.B. Temperatur, Sauerstoffsättigung, Puls, Testergebnis) sowie personenbezogene Daten (Name, Adresse, Kontaktdaten)
Empfänger Ihrer Daten
Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben. Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können vor allem andere Ärzte, Laborgemeinschaften und Gesundheitsämter sein. Die Übermittlung erfolgt überwiegend zur Klärung von medizinischen Fragen sowie bei einem positiven Befund an das zuständige Gesundheitsamt, zu der wir nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet sind.
Speicherung der Daten
Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist. Aufgrund rechtlicher Vorgaben sind wir dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Nach anderen Vorschriften können sich längere Aufbewahrungsfristen ergeben.
Ihre Rechte und Widerspruchsmöglichkeiten
Sie haben das Recht über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung und Vervollständigung unrichtiger Daten verlangen. Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung der Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötigen wir Ihr Einverständnis. In diesen Fällen haben Sie das Recht die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen. Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden
Email: poststelle@datenschutz.hessen.de
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 6 Absatz 1 lit. a) – c) und f) sowie Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit §22 Absatz 1 Nr. 1lit. b) Bundesdatenschutzgesetz.
4. Aufklärung über den Antikörper Test
Untersuchungsmethode
Die Antikörper Testung wird in einer gesonderten Testungs-Kabine durchgeführt. Zur Gewinnung von Untersuchungsmaterial erklären Sie sich ausdrücklich einverstanden, dass Sie diese selbstständig nach Anleitung durchführen. Hierzu ist es notwendig Bluttropfen durch eine kapillare Punktion des Fingers alternativ des Ohrläppchens zu gewinnen. Sie haben keinen Anspruch auf Erstattung sollte die Testung begonnen und die Materialien bereits angebrochen sein. Das wissenschaftliche Testprinzip der Antikörper Testung wird im Folgenden erklärt. Das Testkit verwendet die Immunfluoreszenz-Methode zum Nachweis von SARS-CoV-2 neutralisierenden Antikörpern im menschlichen Serum und Plasma. Die Testprobe wandert aufgrund der Kapillarwirkung vorwärts, dann verbinden sich die SARS-CoV-2 neutralisierenden Antikörper der Probe mit dem SARS-CoV-2 S-Protein, das an Fluoreszenz-Mikrokügelchen gebunden ist. Die Mikrokügelchen ohne Bindung an neutralisierende Antikörper werden an den Nachweisbereich des menschlichen ACE2-Rezeptorproteins und die anderen Fluoreszenz-Mikrokügelchen an den Kontrollbereich angebracht. Wenn der Teststreifen in das Analysegerät eingeführt wird, scannt das Analysegerät automatisch die Bander und erfasst die Fluoreszenzintensität der zusammengesetzten Emission aus dem Testbereich und dem Kontrollbereich. Aus der Analyse der Fluoreszenzwerte wird der Gehalt der nachgewiesenen Substanzen berechnet. Die Auswertung erfolgt in BAU/ml (binding antibody units/ml), die den neutralisierenden Antikörpern entsprechen.
Risiken und Nebenwirkungen
Da die Antikörpertestung eine kapillare Blutgewinnung benötigt, kann es hier bei Einnahme von Antikoagulantien zu einer verlängerten Blutungszeit kommen. Durch einen kleinen Piecks in der Fingerkuppe ist die Untersuchung jedoch in der Regel schmerzlos und ohne weitere Risiken.
Wichtige Anmerkungen und Alternativen zum Test
Der quantitative Nachweis von neutralisierender Antikörpern gegen das Spike-Protein der Corona-Viren (kurz S-Nab) gibt Ihnen Hinweise auf die Fähigkeit Ihres Immunsystems, sich erfolgreich gegen eine Infektion mit SARS-CoV2 zu wehren. Die Antikörper entstehen nach durchgemachter Infektion bzw. durch die Impfung. Grob vereinfacht kann man sagen, je höher der Wert der neutralisierenden Antikörper (angegeben in BAU/ml) ist, umso höher fällt der Schutz gegen eine Infektion mit dem Coronavirus aus. Bei niedrigen Werten sollten Sie eine Corona-Auffrischimpfung in Erwägung ziehen.
Ein Antikörpertest macht erst dann Sinn, wenn der Körper auch Zeit hatte, Antikörper zu bilden. Zu Beginn einer Infektion läuft die Produktion erst langsam an. Das Messen von Antikörpern ist deshalb erst ab dem 10. Tag einer Infektion oder Impfung sinnvoll. Im Moment gibt es noch keine Langzeitstudien bezüglich Antikörpern für COVID-19. Man geht aber davon aus, dass schützende Antikörper mindestens 3 Monate erhalten bleiben, eine Immunität aber möglicherweise auch bis zu zwei Jahren anhaltend bleibt, wie dies bei anderen SARS-Viren der Fall ist.
Das Testkit kann aufgrund der Spezifität des Antigens und Antikörpers in der Probe und der Unterschiede in der komplexen Struktur biologisch aktiver Substazen die Möglichkeit eines falsch positiven Ergebnisses nicht vollständig ausschließen. Das Ergebnis des tests sollte im Kontext aller verfügbaren klinischen und diagnostischen Daten bewertet werden. In Fällen, in denen die Ergebnisse nicht mit der klinischen Bewertung übereinstimmen, sollten entsprechend zusätzliche Tests durchgeführt werden.