DE-Consent Agreement CRAMPOW Logo
  • Einverständniserklärung zur Nutzung von PSA-Prototypen ohne Normprüfung

    betrifft CRAMPOW (Aufstiegshilfen für Freerider) von Auftriib GmbH
  • Durch das Ausfüllen dieser Erklärung mit meinen persönlichen Daten und durch meine elektronische Signatur bestätige ich

    • meine Kenntnis des gesamten Inhalts dieser Erklärung,
    • mein Einverständnis mit dieser Vereinbarung,
    • sowie meine Absicht, ein Paar Crampow Prototypen unter diesen Voraussetzungen zu erwerben.


    Ich mache dies im vollen Bewusstsein darüber, dass es sich beim Produkt Crampow um Prototypen ohne jegliche Normprüfung, Baumusterprüfung oder systematische Labortests handelt. D.h. Crampow erfüllt aktuell keinerlei Normen für Persönliche Schutzausrüstung gemäss EU-Recht oder CH-Recht.

    Ich übernehme also vollständig die Haftung für jegliche Schäden, die im Zusammenhang mit der Verwendung der Prototypen entstehen können.

  • Rechtlicher Kontext des Produkts CRAMPOW

     

    • Crampow könnte laut EU-Recht als PSA (Persönliche Schutzausrüstung) gelten, zumal das Produkt die Auftriebsfunktion von Schneeschuhen (keine PSA) mit einem Teil der Schutzfunktion von Steigeisen (PSA) verbindet.
    • Es existiert noch keine produktspezifische EN-Norm.
      Damit dieses Produkt dennoch inkl. CE-Kennzeichnung öffentlich kommerzialisiert werden kann, bedarf es einer Baumusterprüfung z.B. durch den TÜV.
    • Aktuell spricht jedoch einiges gegen eine Kommerzialisierung von Crampow: 1. das Produkt richtet sich an eine sehr spezifische Zielgruppe von alpintechnisch versierten Freeridern. 2. dazu stehen die Kosten einer Baumusterprüfung in einem Missverhältnis. 3. der Erfinder des Produkts möchte durch dessen Vermarktung nicht zu einer Verharmlosung des extremen Skigeländes beitragen.
    • Vielmehr möchte der Entwickler sein Produkt exklusiv denjenigen Bergsteigern zugänglich machen, die gezielt danach suchen und dieses eigenverantwortlich einsetzen.
  • Gefahren, die von diesen Prototypen ausgehen können:

    • (Produkteversagen) Versagen der Bindung, einschliesslich des Bindungsblechs, und damit Verlust eines oder beider Blätter
    • (Produkteversagen) Versagen der Nieten, mit den obengenannten Folgen
    • (Subjektive Gefahr) Reduzierte Einsinktiefe lässt Schneemenge kleiner erscheinen --> mögliches Unterschätzen der Lawinengefahr
    • (Subjektive Gefahr) Leichteres und schnelleres Vorankommen reduziert die Reflexionszeit --> mögliches Unterschätzen der Exponiertheit und/oder der Lawinengefahr
    • (Fehlanwendung) Ausgleiten durch Belasten der glatten Platte bei Querungen oder im Abstieg
    • (Fehlanwendung) Verlust durch inkorrekte Befestigung (z.B. zu wenig gespannte Riemen, vereister Sohlenrand, falsch positionierte Riemen/Dyneemaschnur)
    • (Fehlanwendung) Versagen durch Abnutzung / unterlassene Kontrolle --> z.B. Riss einer abgescheuerten Dyneemaschnur
  • Daraus abzuleitende Sicherheitsmassnahmen:

    • Grundlegende Vorsicht --> ich gehe immer von einem möglichem Totalversagen der Aufstiegshilfen aus, d.h. ich verlasse mich nie ausschliesslich auf die Steigeisenfunktion von Crampow.
    • Ich taste mich langsam an das Produkt heran, d.h. ich setze es anfangs nur in moderatem Gelände ein, wo ein Ausgleiten z.B. durch Versagen oder Verlust des Produkts keine ernsten Folgen hätte.
    • Ich begebe mich mit Crampow nur in Situationen, aus denen ich mich ohne fremde Hilfe auch bei Verlust beider Blätter problemlos wieder befreien kann.
      Ich führe immer Backup-Sicherheitsausrüstung wie Eisgeräte mit Leash oder Ersatzsteigeisen mit.
    • Ich berücksichtige die mögliche Wahrnehmungsverzerrung durch Crampow bewusst in meinem Risikomanagement.
      Ich setze Crampow ausschließlich im Aufstieg ein, respektive ich bin mir bewusst, dass Crampow nur dann Halt bietet, wenn die Steigeisen-Frontzacken frontal eingesetzt werden.
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